Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat Ende Mai die Initiative für einen Vaterschaftsurlaub lanciert. Die Notwendigkeit eines Vaterschaftsurlaubs zeigt sich nicht nur in der Unterstützung durch die Bevölkerung, sondern auch in der heute unbefriedigenden Situation: Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub ist inexistent, die meisten Arbeitnehmenden können von einem oder 2 Tagen Gebrauch machen.
Vor fünf Monaten hat Travail.Suisse, gemeinsam mit rund 140 anderen Organisationen, die Volksinitiative „Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“ lanciert. Die Initiative fordert einen Vaterschaftsurlaub von zwanzig Tagen, der innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes bezogen werden muss. Anders als der Mutterschaftsurlaub ist er aber flexibel und tageweise beziehbar – die Väter können also, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist, Teilzeitarbeit ausprobieren, indem sie den Vaterschaftsurlaub zum Beispiel zehn Tage voll nutzen und für weitere zehn Wochen noch einen Tag pro Woche zu Hause sind. Die Finanzierung läuft aber ebenso wie beim Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), wobei Arbeitnehmende und Arbeitgeber jeweils 0.06 Lohnprozente einzahlen. Dies entspricht ungefähr den Kosten eines Kaffees monatlich bei einem Monatslohn von 6000 Franken. Ein Vaterschaftsurlaub ist also bezahlbar.
Erfreuliche Zwischenbilanz der Unterschriftensammlung
In der Zwischenzeit sind rund die Hälfte der benötigten Unterschriften gesammelt worden. Trotzdem ist es noch ein langer Weg zum Ziel. Aus diesem Grund findet vom 24. bis 30. Oktober die nächste Sammelwoche statt, in der die Travail.Suisse Verbände noch einmal Gas geben. Mit einer Aktion unter dem Motto „Kinder machen Lärm für den Vaterschaftsurlaub!“ in Luzern wird die Sammelwoche am 29. Oktober abgeschlossen. Das Ziel dieser letzten Sammelwoche dieses Jahres ist es, vor der Winterzeit noch einmal alle Kräfte zu mobilisieren, damit wir den Schwung über den Winter mitnehmen können.
Besonders und besonders erfreulich ist das zivilgesellschaftliche Engagement. Über 700 Freiwillige helfen mit, in der Sammelwoche noch einmal einen kräftigen Effort zu leisten. Diese Resonanz ist grossartig. Damit die freiwilligen Helfer auch dementsprechend ausgerüstet sind, wurden sie mit einem Paket ausgerüstet, in dem sich verschiedene Materialien zur Unterschriftensammlung befinden. Dieses Zeichen des Engagements zeigt, dass die Unterstützung für unser Anliegen in der Bevölkerung gross und die Zeit reif ist für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Gesamtarbeitsverträge: Für die Mehrheit nur 1-2 Tage Vaterschaftsurlaub
Eine reservierte Zeit für Väter gibt es in der Schweiz nicht. Im Rahmen von Art. 329, Abs. 3 OR und der „üblichen freien Tage und Stunden“ kann für die Geburt ein freier Tag bezogen werden, mehr nicht. Bei einem Wohnungswechsel wird übrigens vom selben Recht Gebrauch gemacht: Umzug und Beginn der Vaterschaft – ein schlechter Vergleich!
Die Einführung eines gesetzlichen Vaterschaftsurlaubs ist also dringend nötig, wie auch eine aktuelle Analyse von Travail.Suisse zeigt. Hierzu wurden erneut die wichtigsten Gesamtarbeitsverträge mit rund 1.5 Mio. unterstellten Erwerbstätigen untersucht. Knapp 40 Prozent der Arbeitnehmenden erhält vom Arbeitgeber nur einen Tag frei bei der Geburt eines Kindes – sollte die Geburt also länger als einen Tag dauern, erlebt der Vater nach dem Willen des Arbeitgebers nicht einmal diesen prägenden Moment. Zwischen zwei und fünf Tagen bekommen immerhin 53 Prozent der untersuchten Erwerbstätigen. Einen Vaterschaftsurlaub von mehr als einer Woche dürfen nur 8 Prozent geniessen, davon 5 Prozent zwischen 6 und 10 Tagen.
Grafik 1: Anzahl bezahlte Tage Vaterschaftsurlaub nach Prozentanteil der unterstellten Arbeitnehmenden
Quelle: eigene Erhebung und Darstellung Travail.Suisse
Zu letzterer Kategorie gehört die Post, die ihren Mitarbeitern einen Vaterschaftsurlaub von 10 bezahlten Tagen plus zusätzlichen 4 Wochen unbezahlt gewährt. Auch die SBB bietet 10 Tage an, die – ebenso wie der Vorschlag der Initiative – innerhalb eines Jahres nach der Geburt zu beziehen sind. Die Swisscom-Mitarbeiter können vom selben Angebot Gebrauch machen. Spitzenreiterin ist die Migros: Hier können die Angestellten von einem fünfzehntätigen Vaterschaftsurlaub profitieren, und haben zusätzlich Anrecht auf 10 Tage unbezahlten Urlaub. Mit einem Vaterschaftsurlaub bekommen endlich auch die Väter die nötige Zeit, um sich an die neue Situation mit dem Neugeborenen zu gewöhnen und von Anfang an Verantwortung übernehmen zu können. Präsente Väter tragen zu stabilen Familiensituationen bei. Davon profitiert nicht nur der Vater, sondern auch das Kind, die Mutter und schlussendlich die gesamte Gesellschaft.