Die Ergebnisse der jährlichen Befragung von Travail.Suisse bei den Arbeitgebern der öffentlichen Hand (Kantone und grosse Städte) zu Elternurlauben und Familienzulagen wurden heute an einer Medienkonferenz in Bern vorgestellt. Die Nationalräte Luc Barthassat (CVP) und Roger Nordmann (SP) und Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (EVP) riefen bei dieser Gelegenheit die Gründe in Erinnerung, die sie veranlassen, sich weiterhin für einen einheitlichen bezahlten Vaterschaftsurlaub einzusetzen. Gemeinsam mit Travail.Suisse, der unabhängigen Dachorganisation von 170‘000 Arbeitnehmenden, fordern sie einen bezahlten, durch die Erwerbsersatzordnung finanzierten Vaterschaftsurlaub.
Zum vierten Mal hat Travail.Suisse ihre jährlich durchgeführte Befragung zu den Elternurlauben bei den Arbeitgebern des öffentlichen Sektors (Kantone und grosse Städte) präsentiert. Die Daten zeigen, dass Elternurlaube weitgehend Realität sind. Beim Mutterschaftsurlaub gelten im Allgemeinen Regelungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen (16 Wochen mit 100% Lohn statt 14 Wochen mit 80%). Immerhin die Hälfte der Kantone und grossen Schweizer Städte gewährt inzwischen einen Vaterschaftsurlaub, wenn auch von beschränkter Dauer (5 bis 10 Tage). Mehrwöchige Adoptionsurlaube sind in den Städten verbreiteter als bei den Kantonen. Unbezahlte Elternurlaube wiederum sind sehr häufig vorgesehen. Dies liegt sicher nicht zuletzt daran, dass sie nichts kosten.
Elternurlaube gelten heute als Bestandteil attraktiver Anstellungsbedingungen. Sie werden deshalb eingesetzt, um Personal zu gewinnen und zu halten. Travail.Suisse kann nicht akzeptieren, dass auf dem Arbeitsmarkt die Deckung der Bedürfnisse von Familien als Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen privaten und öffentlichen Arbeitgebern instrumentalisiert wird. Deshalb muss die Praxis landesweit vereinheitlicht werden, indem für alle ein bezahlter Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen eingeführt wird.
Geschlechterdiskriminierung beseitigen
Die Befragung von Travail.Suisse hat gezeigt, dass beim Adoptionsurlaub und beim unbezahlten Elternurlaub eine geschlechtsspezifische Benachteiligung besteht: Bei gewissen Arbeitgebern des öffentlichen Sektors haben nur die Frauen einen Anspruch darauf, obwohl der Urlaub als «Elternurlaub» bezeichnet wird. Diese Beschränkungen widerspiegeln ein Familienbild, das nicht mehr der Realität in unserem Land entspricht. Tatsächlich ist die Betreuung eines Kindes nicht nur Sache der Mutter.
Familienzulagen – das gesetzliche Minimum reicht bei Weitem nicht
Die Städte haben die auf Bundesebene gesetzlich vorgeschriebenen Zulagen durch verschiedenste Zulagen mit vielfältigen Bezeichnungen und häufig substanziellen Leistungen ergänzt. Der Betrag pro Kind reicht deshalb bis zu 816 Franken (Basel-Stadt, ab dem 4. Kind in Ausbildung). Dies bestätigt, dass die Mindestbeträge (200 Franken pro Kind und 250 für Jugendliche in Ausbildung) angesichts der Belastung der Familien deutlich zu tief angesetzt sind, insbesondere wenn die Betreuungskosten für Kinder berücksichtigt werden, die Voraussetzung zum Erzielen des Familieneinkommens sind.
Da die Belastung für eine Familie mit einem Kind nicht gleich gross ist wie bei mehreren Kindern, passen verschiedene öffentliche Arbeitgeber die Zulagen an die Kinderzahl, aber auch ans Alter an (ab 12 Jahren).
Engagierte Parlamentarier/innen
In den letzten fünf Jahren wurden dem Parlament rund zehn Vorstösse zur Frage des Eltern- und des Vaterschaftsurlaubs eingereicht. Jedes Mal scheiterten sie allein am Schreckgespenst der Mehrkosten. Dass Väter einen bezahlten Urlaub brauchen, um ihre neue Aufgabe ab der Geburt ihres Kindes wahrzunehmen, wurde ausgeblendet.
Die Nationalräte Luc Barthassat und Roger Nordmann und Nationalrätin Marianne Streiff-Feller gehören ebenso wie Travail.Suisse zu denjenigen, die ihre Hände nicht in den Schoss legen, sondern weiter nach innovativen Lösungen suchen. Gemeinsam ist allen Vorschlägen der Grundsatz eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs, der durch die Erwerbsersatzordnung finanziert wird und der sich am Modell der Mutterschaftsversicherung orientiert.
Für Travail.Suisse sind 20 bezahlte, flexibel beziehbare Tage Vaterschaftsurlaub eine erste unabdingbare Etappe auf dem Weg zu einem echten Elternurlaub, der zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden kann, wie ihn bereits die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) vorschlägt. Für Travail.Suisse als unabhängige Dachorganisation von 170’000 Arbeitnehmenden ist es wichtig, diese Etappe nicht auszulassen, um zu vermeiden, dass der Elternurlaub ausschliesslich von Müttern bezogen und die Rollenverteilung zementiert wird. Die Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs nimmt die Forderungen der Väter auf und ebnet den Weg für einen unerlässlichen Gesinnungswandel im Hinblick auf den Elternurlaub.