Es ist verboten, eine Frau während der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurlaubs zu entlassen. Das Gesetz sieht auch Anpassungen der Arbeitsbedingungen vor, damit erwerbstätige Mütter ihr Kind weiterhin stillen können. In der Praxis geben jedoch nur wenige junge Mütter ihrem Kind nach Wiederaufnahme der Arbeit die Brust. Der Grund dafür ist ein zu kurzer Kündigungsschutz. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ist der Ansicht, dass dieser Schutz von 16 auf 24 Wochen verlängert werden muss.