Betreuende Angehörige: Der Ständerat geht einen Schritt weiter
Der Ständerat ist heute bei der Beratung des Gesetzesentwurfs zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung seiner Kommission gefolgt. Die Mitglieder der kleinen Kammer haben die vier im Gesetzesentwurf vorgesehenen Massnahmen einstimmig gutgeheissen. Sie haben zudem einer Korrektur bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen zugestimmt. Jetzt muss der Nationalrat von der Stichhaltigkeit dieses neuen Elements überzeugt werden. Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung IGAB unterstützt die Neuerung vorbehaltlos.
Der Entwurf des Bundesrates enthält vier Massnahmen im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Angehörigenbetreuung. Die IGAB hat sich von Anfang an für diese Vorlage eingesetzt, weil sie den betreuenden Angehörigen einige, wenn auch noch zu bescheidene Verbesserungen bringt. Der auf die anderen Familienmitglieder ausgedehnte bezahlte Kurzurlaub von drei Tagen, der bezahlte Urlaub von 14 Wochen für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern, die Modernisierung des Systems der Betreuungsgutschriften in der AHV sowie die weitere Ausrichtung der Hilflosenentschädigung und des Intensivpflegezuschlags für Kinder mit Behinderungen bei einem Spitalaufenthalt sind für die erwerbstätigen betreuenden Angehörigen dringend nötig.
Die neue vom Ständerat verabschiedete Massnahme sieht eine Anpassung der Mietzinsmaxima für die Berechnung der Ergänzungsleistungen vor. Das betrifft jene EL-Bezügerinnen und –Bezüger, die in Wohngemeinschaften leben, aber auch die betreuenden Angehörigen, die mit EL-Beziehenden im gleichen Haushalt leben. Dank dieser Korrektur werden weniger Personen ihre Wohngemeinschaft verlassen müssen, um in einen teureren Einpersonenhaushalt umzuziehen. Der Staat kann sparen und die betroffenen Personen verlieren die finanzielle Unterstützung nicht.
Die IGAB bedauert, dass im Gesetzesentwurf weder die langfristige Betreuung der Erwachsenen noch eine Unterstützung der betreuenden Angehörigen in Form eines Betreuungsurlaubs vorgesehen sind. Adrian Wüthrich, Präsident der IGAB: „Die Entlastung der betreuenden Angehörigen ist dringend nötig, denn die Gefahr ist gross, dass die Gesundheit unter ihrem Engagement leidet“. Die Arbeit für die IGAB geht also weiter. Ziel bleibt, dass möglichst alle Massnahmen, die den Alltag, die Gesundheit und die Zukunft der betreuenden Angehörigen verbessern können, ergriffen werden.