RESPECT8-3.CH verstärkt das Gleichstellungsgesetz
Morgen tritt das revidierte Gleichstellungsgesetz (GlG) in Kraft. Das ist ein wichtiger Schritt gegen die Lohndiskriminierung zwischen Frau und Mann. Ab 1. Juli 2020 haben also Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden 12 Monate Zeit, um eine Lohnanalyse vorzunehmen. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist das Gesetz wichtig, es greift aber nicht weit genug. Um das Gesetz zu verstärken, lancieren Travail.Suisse und seine Organisationen heute die Plattform RESPECT8-3.CH.
Jahr für Jahr zeigen die Lohnstatistiken beträchtliche Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. Die Durchschnittslöhne der Frauen sind monatlich rund 1500 Franken tiefer als diejenigen der Männer. Während sich gut die Hälfte der Unterschiede durch objektive Kriterien wie Ausbildung, Erfahrung und Branche erklären lassen, ist der Rest nichts anderes als Lohndiskriminierung. „Der Kampf gegen die Lohndiskriminierung ist seit vielen Jahren eine Kernaufgabe der Gewerkschaften“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. „Wenn morgen mit dem revidierten GlG die Pflicht zur Lohnanalyse bei Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eingeführt wird, ist das aus Sicht von Travail.Suisse als grosser gewerkschaftlicher, sozialpartnerschaftlicher und politischer Erfolg zu werten“.
Revision des Gleichstellungsgesetzes bleibt auf halbem Weg stehen
Dennoch ist der Gesetzgeber mit der Revision des GlG auf halbem Weg stehen geblieben. Es sind insbesondere folgende vier Mängel, die die Wirkung der Revision schmälern:
- Kleiner Geltungsbereich
Nur eine Minderheit der Unternehmen ist verpflichtet, eine Lohnanalyse durchzuführen. Im politischen Prozess wurde die Schwelle von 50 auf 100 Mitarbeitende erhöht. Dadurch werden nur 0.9 Prozent der Unternehmen und 46 Prozent der Arbeitnehmenden überprüft. - Keine Kontrollen
Zwar ist eine Frist zur Durchführung der Lohnanalyse, eine weitere Frist zur Revision der korrekten Durchführung und eine letzte Frist zur internen Kommunikation vorgesehen, nicht aber eine Kontrolle zur Einhaltung. - Keine Massnahmen
Es besteht keine Pflicht zur Korrektur allfälliger Lohndiskriminierung. Selbst wenn eine Lohndiskriminierung durch die Lohnanalyse aufgedeckt wird, sind weder Korrekturmassnahmen noch Sanktionen vorgesehen, sondern lediglich eine erneute Lohnanalyse innerhalb von vier Jahren - Befristete Geltungsdauer
Die Bestimmungen zur Durchführung einer Lohnanalyse im Gesetz wurden mit einer Sunset-Klausel versehen. Damit treten diese automatisch nach 12 Jahren wieder ausser Kraft, unabhängig von den Fortschritten bei der Lohngleichheit.
Alles in allem ist das Gesetz im politischen Prozess zum Papiertiger verkommen. Wird berücksichtigt, dass mit der Revision ein bereits seit 40 Jahren in der Bundesverfassung verankerter Grundsatz umgesetzt werden soll, ist das Resultat bescheiden, schwach und zahnlos. „Eine knappe Million Frauen haben am Frauenstreik gezeigt, dass ihre Geduld aufgebraucht ist. Jetzt braucht es endlich verbindliche Schritte gegen die Lohndiskriminierung“, sagt Mandy Zeckra, Geschäftsleitungsmitglied der Gewerkschaft Syna.
Plattform RESPECT8-3.CH stärkt die Lohngleichheit
Um die Ziele des Gleichstellungsgesetzes zu unterstützen und die Mängel der Revision abzufedern, lancieren Travail.Suisse und seine angeschlossenen Verbände heute die Plattform RESPECT8-3.CH. Darauf können sich Unternehmen registrieren, die eine Lohnanalyse durchgeführt haben. Diese Unternehmen haben schneller als vom Gesetz vorgesehen die Löhne überprüft und können sich so als Vorreiter der Lohngleichheit positionieren. Damit zeigen sie transparent, dass sie die neuen Regelungen des Gleichstellungsgesetz GlG einhalten. Ausserdem können sich auch Unternehmen mit 50 bis 99 Mitarbeitenden auf der Plattform registrieren und so ihren Einsatz gegen die Lohndiskriminierung auch ohne gesetzliche Pflicht zeigen. „Die Plattform RESPECT8-3.CH bietet uns die Gelegenheit zu zeigen, dass wir über unsere Sozialpartnerschaften die Lohngleichheit seit langem leben. Gleichzeitig kann transfair dank der Plattform anderen Unternehmen aufzeigen, wie auch sie zu Vorreitern der Lohngleichheit werden können“, sagt Albane Bochatay, Projektleiterin beim Personalverband transfair. Während in einem ersten Schritt eine weisse Liste die Best Practices hervorhebt, wird die Plattform zukünftig mit einer schwarzen Liste ergänzt. Dort werden diejenigen Unternehmen aufgeführt, die sich nicht an die Vorgaben der GlG-Revision halten.
Best Practices dank Sozialpartnerschaft auf der weissen Liste
Auch vor dem Inkrafttreten der Revision des Gleichstellungsgesetzes achteten viele Unternehmen mit grosser Sensibilität auf das Thema Lohngleichheit. Oft spielt dabei eine funktionierende Sozialpartnerschaft eine entscheidende Rolle. Deshalb sind bereits mit der Lancierung von RESPECT8-3.CH etliche Unternehmen auf der weissen Liste präsent. Sie alle haben sich bereits freiwillig für die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern eingesetzt. Stellvertretend für die Best Practices stehen mit der Post CH AG und Lidl Schweiz zwei grosse und bekannte Unternehmen bereit, ihr Commitement für Lohngleichheit zu bekräftigen: „Seit Beginn der Geschäftstätigkeit von Lidl Schweiz wird die gleiche Bezahlung zwischen Frau und Mann aktiv gelebt. Dies haben wir in unserem Gesamtarbeitsvertrag festgeschrieben und ein Lohnsystem etabliert, welches die Gleichbehandlung fördert. Dazu fühlen wir uns als Unternehmen mit einem Frauenanteil von rund 70% verpflichtet“, sagt Marco Monego, Chief Human Resources Officer von Lidl Schweiz.
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