Travail.Suisse begrüsst, dass der Bundesrat Massnahmen zur Durchsetzung der gesetzlichen Lohngleichheit von Mann und Frau ergreifen will. Mit einer obligatorischen Prüfung der Lohgleichheit für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und der Publikationspflicht im Jahresbericht schlägt er einen wichtigen Schritt vor. Was jedoch noch fehlt, sind griffige Massnahmen zur Behebung einer allenfalls festgestellten Lohndiskriminierung.
Nachdem der Lohngleichheitsdialog als freiwilliger und sozialpartnerschaftlicher Weg zur Durchsetzung der Lohngleichheit in den Schweizer Unternehmen mit ungenügendem Ergebnis abgebrochen wurde, schlägt der Bundesrat eine regelmässige obligatorische Prüfung vor. Zudem soll das Ergebnis im Jahresbericht publiziert werden müssen. Dieser Vorschlag ist eine klare Verbesserung gegenüber der heutigen Intransparenz, die nur den diskriminierenden Unternehmen etwas nützt. Trotzdem ist für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, das Ziel noch nicht erreicht. Die Frage, was bei einer festgestellten Lohndiskriminierung geschehen soll, ist ungenügend beantwortet. Lohndiskriminierung ist ein Verstoss gegen das Gesetz und muss deshalb behoben und geahndet werden können. Es fehlen somit Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen und griffige Massnahmen zur Behebung der Lohnungleichheit.
Travail.Suisse wird alles daran setzen, dass das Parlament die Vorschläge des Bundesrates mit weiteren griffigen Massnahmen zur Sanktionierung von Lohndiskriminierung und zur Durchsetzung der Lohngleichheit ergänzt
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