Lohndiskriminierung: Gesetz ohne Kontrollen und Sanktionen ist absurd
Der nicht erklärbare Teil der Lohnungleichheit, also die Lohndiskriminierung, liegt in der Schweiz bei rund 8 Prozent. Deshalb verlangt das Gleichstellungsgesetz von grösseren Unternehmen Lohnanalysen. Doch das Gesetz sieht weder Kontrollen noch Sanktionen vor. Zum morgigen 1. Juli, dem Beginn der dritten Phase des Gesetzes, legt Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, den Fokus auf die gravierenden Lücken und Schwachstellen des Gesetzes. Gleichzeitig läutet er die letzte Phase vor Aufschaltung einer Schwarzen Liste der nicht-gesetzeskonformen Unternehmen am 1. Juli 2023 ein.
Frauen verdienen im Schnitt 8 Prozent weniger Lohn als Männer, oder monatlich rund 694 Franken weniger – nur weil sie Frauen sind. Am 1. Juli 2020 trat deshalb das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft, das eine Pflicht zur Lohnanalyse für Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten enthält.
Gravierende Lücken des Gleichstellungsgesetzes
Lücken und Schwachstellen des Gleichstellungsgesetzes führen dazu, dass dieses weitgehend zahnlos bleibt. Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse, kritisiert insbesondere die inexistenten Kontrollen: «Die fehlenden Kontroll- und Sanktionsmechanismen sind absurd. Das ist, als würde man sich bei den Tempolimiten im Strassenverkehr allein auf die freiwillige Kooperation der Autofahrenden verlassen.»
Zur Behebung der gröbsten Mängel des Gleichstellungsgesetzes hat Travail.Suisse vor zwei Jahren die Plattform RESPECT8-3.CH lanciert (siehe Kasten). Auf deren Weissen Liste der gesetzeskonformen Unternehmen sind aktuell 128 Unternehmen mit insgesamt rund 300'000 Mitarbeitenden registriert. Mit dem heutigen Einläuten der dritten Phase des GlG rückt gleichzeitig die Lancierung der Schwarzen Liste näher: Sie wird am 1. Juli 2023 aufgeschaltet und führt Unternehmen auf, die sich um die Lohngleichheit foutieren und die Vorgaben des GlG missachten. Die Plattform RESPECT8-3.CH setzt damit dort an, wo das Gesetz zahnlos bleibt: bei der Kontrolle und der Sanktionierung.