Anspruch auf Elternurlaub für überlebenden Elternteil
Der Mutterschaftsurlaub soll ebenso wie der Vaterschaftsurlaub im Todesfall auf den überlebenden Elternteil übertragen werden können. Travail.Suisse unterstützt die entsprechende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes und reicht heute seine befürwortende Position im Rahmen der von der SGK-N durchgeführten Vernehmlassung ein.
Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist die Gleichstellung von Frau und Mann ein prioritärer Wert. Deshalb befürwortet der Dachverband die Übertragung des Geburtsurlaubs des verstorbenen Elternteils auf den überlebenden Elternteil vorbehaltlos. Die parlamentarische Initiative Weibel 15.434 mit dem Titel «Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter» fordert eine entsprechende Anpassung des Erwerbsersatzgesetzes. Im Sinne der Gleichstellung muss die Übertragung sowohl den Mutterschaftsurlaub als auch den neu eingeführten Vaterschaftsurlaub betreffen. Nicht zuletzt aufgrund der Annahme der «Ehe für alle» durch das Volk ist eine Anpassung für Travail.Suisse eine Selbstverständlichkeit.
Neben den rechtlichen Erwägungen stehen auch das Wohl und die Gesundheit des Kindes auf dem Spiel. Gerade wegen der schwierigen Trauersituation müssen gute Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Bindung zwischen dem neugeborenen Kind und dem überlebenden Elternteil zu ermöglichen. Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungs- und Vereinbarkeitspolitik: «Der Aufbau einer Bindung zum neugeborenen King benötigt Zeit. Es ist daher selbstverständlich, dass der überlebende Elternteil die Zeit und die Zulagen, die ursprünglich für den Partner oder die Partnerin vorgesehen waren, in Anspruch nehmen kann.» Der Dachverband schließt sich der Mehrheit der Kommission an und lehnt alle Vorschläge der Minderheit ab, die allesamt am falschen Ort sparen wollen.
» Vernehmlassungsantwort von Travail.Suisse (auf Französisch) «