Im Hinblick auf die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verschiedene Urlaube einführen müssen. Elternurlaub, Vaterschaftsurlaub und Urlaub für pflegende Angehörige sowie Flexibilität bei der Organisation der Arbeit – darauf haben sich am 24. Januar 2019 das Europäische Parlament und der Europäische Rat gemäss einem Vorschlag der Europäischen Kommission geeinigt. Die Detailprüfung zeigt, dass der Vaterschaftsurlaub, wie ihn die Volksinitiative verlangt, einen künftigen Elternurlaub ergänzt.
In Sachen Familienpolitik – und insbesondere bei den Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit sowie Privat- und Familienleben – hinkt die Schweiz Europa sowie den OECD-Ländern weit hinterher. Zur Erinnerung: Ein Elternurlaub dauert in den OECD-Ländern durchschnittlich 54,4 Wochen, der Median beträgt 43 Wochen1. Die Schweiz als Insel der Reichen ist auch bei den bezahlten Urlauben knausrig: Erst 2005 wurde der bezahlte Mutterschaftsurlaub eingeführt – 50 Jahre nach der Verankerung des entsprechenden Grundsatzes in der Bundesverfassung! Diese politische Unbeweglichkeit hat dazu beigetragen, dass der Verein «Vaterschaftsurlaub jetzt!», dem auch Travail.Suisse angehört, 2017 in Rekordzeit die für eine Volksinitiative notwendigen Unterschriften gesammelt hat. Die Initiative verlangt die Einführung eines vernünftigen und flexiblen Vaterschaftsurlaubs von 20 Tagen.
Die Sozialkommission des Ständerats hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet. Dieser sieht einen Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen vor. Die Vernehmlassung läuft, und einige ewiggestrige Gruppierungen finden sogar zehn Tage zu viel – was der Entwicklung der Gesellschaft und den Bedürfnissen der Familien diametral widerspricht. Ausserhalb der Schweiz hat man sich vertieft mit der Thematik befasst, und das Dossier der Vereinbarkeit wird weiter vorangetrieben. Die Europäische Union (EU) wird bald neue verbindliche Regelungen verabschieden.
Nur sechs EU-Länder müssen ihre Gesetzgebung für Urlaube anpassen
Die am 24. Januar 2019 vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat erzielte Einigung2 ist noch provisorisch. Die Vorlage muss nun offiziell von beiden Instanzen verabschiedet werden, was im Februar oder März geschehen soll. Die neuen Bestimmungen, mit denen neue Rechte für Eltern und pflegende Angehörige eingeführt werden, treten 20 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung des Beschlusses in Kraft. Von den 28 EU-Mitgliedstaaten müssen nur Luxemburg, Finnland, Malta, Zypern, die Slowakei und das Vereinigte Königreich (das auf dem Absprung ist!) ihre Gesetzgebung in den kommenden drei Jahren an die Mindestnormen anpassen. Denn unsere europäischen Nachbarn sind punkto familienfreundlicher Regelungen meist viel grosszügiger als die Schweiz.
Die EU kennt bereits einen viermonatigen Elternurlaub. Neu ist, dass zwei Monate nicht frei zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden können und dass für diese zwei Monate eine obligatorische Erwerbsausfallentschädigung gewährt wird. Zusätzlich zum Elternurlaub sieht die Einigung einen Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen vor, der zum gleichen Satz wie der Mutterschaftsurlaub vergütet wird.
Pflegende Angehörige endlich anerkannt
Neu soll gemäss der Einigung zwischen Europäischem Parlament und Europäischem Rat ein Urlaub für pflegende Angehörige eingeführt werden. Dieser würde allen Personen gewährt, die eine schwerkranke oder hilfsbedürftige angehörige Person betreuen. Allerdings wäre für diese Zeit leider keine finanzielle Entschädigung vorgesehen, so dass dieses neue Recht nur denen gerecht würde, die fünf Tag auf ihren Lohn verzichten können. Das ist bei pflegenden Angehörigen nur selten der Fall, da sie mit zusätzlichen Kosten für die Krankheit, die Behinderung usw. der betreuten Person konfrontiert sind. Die Mitgliedstaaten werden aber ermuntert, eine Entschädigung vorzusehen.
Diese verschiedenen Urlaube stellen einen Mindeststandard dar, der von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden darf. Sie können aber jederzeit grosszügigere Regelungen einführen. Frankreich zeigt sich etwa beim Zeitanspruch für Care-Aufgaben bei Angehörigen grosszügiger: Seit 1. Januar 2017 können pflegende Angehörige einen dreimonatigen Urlaub beziehen, der verlängert werden kann, jedoch während des gesamten Berufslebens nicht länger als ein ganzes Jahr dauern darf. Allerdings ist Frankreich auf halbem Weg stehen geblieben und hat keine finanzielle Entschädigung während dieses Urlaubs vorgesehen.
Für eine ausgehandelte Beweglichkeit, gegen eine Einwegflexibilität
Im Positionspapier zur Gleichstellung3 setzt sich Travail.Suisse für eine ausgehandelte anstelle einer häufig vom Arbeitgeber aufoktroyierten Flexibilität ein. Wie diese Forderung erlaubt auch die Einigung der EU vom 24. Januar 2019 Eltern und berufstätigen Personen, eine Anpassung ihrer Arbeitspläne zu verlangen, z. B. über flexible Arbeitszeiten oder über Telearbeit. So kann die Arbeit dem Menschen angepasst werden und nicht umgekehrt, wie es bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten oder der Aufhebung der Arbeitszeiterfassung, die nur den Arbeitgebern nützt, der Fall ist.
Vaterschaftsurlaub ist ein äusserst wichtiger Schritt
Im Zusammenhang mit der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Initiative über den Vaterschaftsurlaub werden Stimmen laut, wonach es besser gewesen wäre, sich von Anfang an für einen echten Elternurlaub einzusetzen. Doch bei unseren Nachbarn umfasst der Elternurlaub sehr häufig einen Vaterschaftsurlaub. Somit wäre mit der Verabschiedung eines Vaterschaftsurlaubs ein erster Schritt geschafft. Dieser erste Schritt ist unausweichlich auf dem langen Weg hin zur Verabschiedung eines mehrmonatigen Elternurlaubs, der Müttern wie Vätern Vater zugutekommt. Ein solcher Urlaub müsste Zeitabschnitte umfassen, die jeweils einem bestimmten Elternteil vorbehalten sind, wie dies heute mit einem spezifischen Geburtsurlaub für die Mütter (Mutterschaftsurlaub) der Fall ist – und schon bald, wie Travail.Suisse und eine Mehrheit der Stimmbevölkerung hoffen , mit einem vernünftigen Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen auch für die Väter.
fn. 1Interview mit Anja Wyden Guelpa, Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen EKFF, für swissinfo, 20. August 2018.
2«Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Kommission begrüsst vorläufige Einigung», Europäische Kommission, Aktuelles, 24. Januar 2019.
3Positionspapier Travail.Suisse – «Gleichstellung von Frau und Mann heute und morgen – 28 Forderungen für mehr Wahlfreiheit und zur Gewährleistung der Lebensqualität von Arbeitnehmenden», Valérie Borioli Sandoz, Bern, April 2018.