Travail.Suisse beharrt weiterhin auf der Forderung nach mindestens 20 Tagen (entspricht vier Wochen) Vaterschaftsurlaub. Im Rahmen der Vernehmlassung zum indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative zeigt die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, dass das Preis-Leistungsverhältnis von vier Wochen Vaterschaftsurlaub hervorragend ist. Ein Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen ist zwar eine Verbesserung, seine Wirkungen bezüglich Gleichstellung, Arbeitsmarkt und Demografie sind aber eingeschränkt.
Der Vaterschaftsurlaub entspricht einem breiten Bedürfnis. Die Bundespolitik hinkt diesem Bedürfnis seit langem hinterher. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass ein zunehmender Anteil von Arbeitnehmenden in einem Vertragsverhältnis arbeitet, welches eine gewisse Dauer an Vaterschaftsurlaub vorsieht. Die Entwicklung betrifft aber längst nicht alle Arbeitnehmer und der Umfang des Vaterschaftsurlaubs lässt weiter zu wünschen übrig.1 Deshalb hat Travail.Suisse zusam“men mit Pro Familia Schweiz, männer.ch und alliance F die Volksinitiative für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub eingereicht.
Travail.Suisse ist grundsätzlich erfreut, dass mit der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Ständerates (SGK-S) nun zum ersten Mal eine Institution des Bundesparlaments die Notwendigkeit eines gesetzlich geregelten und bezahlten Vaterschaftsurlaubs anerkennt. Travail.Suisse kann sich vorstellen, dass dem Anliegen auch mit einem indirekten Gegenentwurf Genüge getan werden kann. Travail.Suisse begrüsst die Ausgestaltung mit einer reservierten Zeit für Väter, ohne dass die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub unterschritten werden. Dies ist sehr wichtig, weil die 14 Wochen Mutterschaftsurlaub eine sozialpolitische Errungenschaft sind, welche nicht gefährdet werden darf.
Absolutes Minimum mit eingeschränkter Wirkung
Allerdings beschränkt sich der Gegenentwurf der SGK-S bezüglich Zeitdauer auf ein absolutes Minimum. Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub verbessern die Rahmenbedingungen für eine junge Familie nur bedingt. Wie im Argumentarium zur Initiative und in der Vernehmlassungsstellungnahme dargelegt2, bringt ein 20tägiger Vaterschaftsurlaub Fortschritte in den Bereichen Familienpolitik, Gleichstellung, Arbeitsmarkt, Demografie und auch gleich lange Spiesse für alle Unternehmen und Arbeitnehmer.
Auch wenn ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub den Start ins Familienleben durchaus erleichtern und kurzfristig Stabilität bringen würde, kann er nicht alle potenziellen positiven Wirkungen ausschöpfen, insbesondere bezüglich Gleichstellung, Arbeitsmarkt und Demografie.
Eine unter den Eltern gleichmässige Verteilung der Aufgaben bezüglich der Kinderbetreuung und der Aufbau von väterlichen Kompetenzen für das Umsorgen der Kinder brauchen Zeit und müssen sich zuerst einspielen. Mütter wollen sich in der Erwerbsarbeit engagieren. Spüren sie früh eine verlässliche und dauerhafte Entlastung durch ihren Partner, so sind sie schneller und stärker bereit, nach der ersten Babyphase ihre beruflichen Pläne umzusetzen. Der Vaterschaftsurlaub trägt damit dazu bei, dass die Wirtschaft das Potenzial der Mütter nutzen kann. Das ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Heute haben Frauen und Männer in der Schweiz weniger Kinder, als sie eigentlich möchten. Während die meisten jungen Männer und Frauen sich zwei bis drei Kinder wünschen, bleibt die Geburtenrate zwischen 1.5 und 1.6 Kindern pro Frau konstant tief. Es besteht eine starke Diskrepanz zwischen dem Kinderwunsch und seiner Verwirklichung. Insbesondere Frauen mit einer guten Ausbildung werden heute zu oft vor die Alternative gestellt: Kinder oder berufliche Laufbahn. Heute nehmen Frauen den Karriereknick nach der Familiengründung nicht mehr einfach so in Kauf. Viele junge Frauen und Männer verschieben den Kinderwunsch auf später – oder verzichten ganz. Das hat weitreichende demografische Folgen für die ganze Gesellschaft: Die Überalterung nimmt zu. Ein substanzieller Vaterschaftsurlaub trägt mit weiteren familienpolitischen Leistungen zu mehr Verlässlichkeit bei und sorgt dafür, dass sich mehr Familien ihren Kinderwunsch erfüllen. Mit nur zwei Wochen Vaterschaftsurlaub entfalten sich diese Wirkungen nur beschränkt.
Finanzierbarkeit auch mit der Initiative gegeben
Die Kosten der Volksinitiative belaufen sich gemäss den neuesten Finanzierungsszenarien auf rund 0.11 Lohnprozente. Das ist sehr bescheiden. Bei einem realen Schweizer Medianlohn3 entspricht dies je rund drei Franken pro Monat für Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Der Gegenentwurf zeitigt die Hälfte dieser Kosten. Die heutigen Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) mit Ausgaben für Mutterschaft und Armeeangehörige benötigen im Zeitraum zwischen 2021 und 2035 EO-Lohnbeiträge zwischen 0.41 und 0.44 Lohnprozenten. Mit zusätzlich vier Wochen Vaterschaftsurlaub kämen 0.11 Lohnprozente dazu. Damit ist in den nächsten Jahrzehnten von benötigten EO-Beitragssätzen zwischen 0.52 und 0.55 Prozenten auszugehen. Zusätzlich erwirtschaftet die EO mit dem angelegten Kapital noch zusätzliche Reserven. Wenn der Bundesrat schon nur seine Kompetenz ausschöpft und den EO-Beitragssatz wieder auf 0.5 Lohnprozente anhebt, ist ein vierwöchiger Vaterschaftsurlaub zu einem guten Teil schon finanziert. Die Erhöhung des EO-Beitragssatzes wäre also sowohl mit der Initiative als auch mit dem indirekten Gegenentwurf sehr moderat und gut zu verkraften. Angesichts der breit anerkannten Wirkung eines vierwöchigen Vaterschaftsurlaubs handelt es sich um ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis.
20 Tage sind organisierbar
Sowohl beim Gegenentwurf wie auch bei der Initiative ist die Organisierbarkeit gegeben. Die Flexibilität der Lösung trägt massgeblich dazu bei. Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub soll der Vaterschaftsurlaub flexibel bezogen werden können, und zwar sowohl in Bezug auf den Zeitpunkt des Bezugs wie auch hinsichtlich seiner Aufteilung: So soll es auch möglich sein, den Vaterschaftsurlaub als einzelne freie Arbeitstage zu beziehen. Dahinter steht die Überlegung, dass der Vaterschaftsurlaub auch mit Teilzeitarbeit verbunden werden kann. Travail.Suisse begrüsst es, dass diese Überlegungen auch in den Gegenentwurf eingeflossen sind. Ein tageweiser Bezug kann auch dem Arbeitgeber entgegen kommen, gerade wenn es sich um kleinere Unternehmen handelt. Da der Bezug ohnehin in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgt und weit im Voraus planbar ist, sind sowohl zehn wie auch zwanzig Arbeitstage Abwesenheit eines frischgebackenen Vaters für ein kleines Unternehmen organisier- und verkraftbar.
Initiative mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis
Aus den erwähnten Gründen erachtet Travail.Suisse die vorgeschlagene Lösung des Gegenentwurfs zwar als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, beurteilt jedoch die vorgeschlagene Zeitdauer als zu gering. Aus Sicht von Travail.Suisse bietet eine Ausgestaltung im Sinne der Initiative viele zusätzliche positive Wirkungen ohne grundsätzliche Nachteile. Travail.Suisse erachtet dementsprechend das Preis-Leistungs-Verhältnis eines vierwöchigen Vaterschaftsurlaubs als besser. Auf Grund der dargelegten Überlegungen hält Travail.Suisse die Forderung nach vier Wochen aufrecht.
Wie geht es weiter im politischen Prozess?
Der anstehende Entscheidungsprozess wird zeigen, welche Leistung am Schluss für die Familien herausschaut. Es ist davon auszugehen, dass das Parlament noch vor den Wahlen im Herbst über einen Gegenentwurf befinden wird. Bevor das Parlament über die Initiative entscheidet, wird es klären, ob es einen Gegenentwurf geben soll. Ob ein Gegenentwurf vorliegt oder nicht, wird die weiteren Szenarien beeinflussen.
Ein beschlossener Gegenentwurf gemäss Vernehmlassungsvorlage wird nur publiziert, wenn die Initiative entweder zurückgezogen oder abgelehnt wurde. Das heisst im Klartext: Gegenwärtig gibt es kein Szenario, bei welchem gleichzeitig über die Initiative und über einen Gegenentwurf abgestimmt wird. Denn wenn die Initiative nicht zurückgezogen wird, wird zuerst über die Initiative abgestimmt. Wird die Initiative angenommen, ist der Gegenentwurf obsolet. Wird die Initiative verworfen, wird der beschlossene Gegenentwurf aktiviert und entweder stillschweigend in Kraft gesetzt oder – im Falle eines Referendums – der Stimmbevölkerung zur Abstimmung unterbreitet.
Umgekehrt ist das Vorgehen im Falle eines bedingten Rückzugs der Initiative. Dann tritt der Gegenentwurf in Kraft, falls kein Referendum ergriffen wird. Im Falle eines Referendums wird zuerst über den Gegenentwurf abgestimmt. Falls der Gegenentwurf angenommen wird, gilt die Initiative als zurückgezogen. Falls jedoch der vom Parlament beschlossene Gegenentwurf vom Volk verworfen wird, gilt der Rückzug der Initiative nicht und es wird auch noch über die Initiative abgestimmt.
In vielen aktuellen Beiträgen rund um den Vaterschaftsurlaub wird davon ausgegangen, dass die Ausmarchung direkt zwischen dem Gegenentwurf und der Initiative stattfindet. Das stimmt so nicht.
fn. 1https://bit.ly/2Sth29h
2www.vaterschaftsurlaub.ch und für die Vernehmlassungsstellungnahme http://www.travailsuisse.ch/themen/gleichstellung/mutterschaft_und_vaterschaft
3Der Medianlohn für Arbeitnehmende (Vollzeit und Teilzeit) lag 2017 gemäss Bundesamt für Statistik bei 67600 Franken und bei Selbständigerwerbenden bei 60000 Franken jährlich.(siehe https://bit.ly/2rpu78m )