Das Gesetz sieht vor, dass junge Mütter ihr Kind nach Wiederaufnahme der Arbeit weiterhin stillen können, sei dies im Betrieb oder ausserhalb. Noch nicht geklärt ist die Frage der Lohnfortzahlung während der Arbeitszeit, die für das Stillen aufgewendet wird. Die Diskussion hat sich zu einem Kampf unter Fachleuten entwickelt. Es ist an der Zeit, sich wieder auf den Sinn des Gesetzes zu konzentrieren und die Entlöhnung dieser Arbeitszeit durch den Arbeitgeber einzufordern.