Bei der Neuverhandlung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) stehen seit der Einführung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft regelmässig die Urlaubs- und Lohnfortzahlungslösungen bei Mutterschaft auf der Traktandenliste. Einige Arbeitgeber versuchen, von besseren Lösungen auf das gesetzliche Minimum zurückzukrebsen. Das ist nicht tolerierbar. Denn noch immer sind Arbeitnehmerinnen in vielen Belangen diskriminiert.