Ab 1. Januar gilt: 10 Tage Vaterschaftsurlaub für alle!
Am 27. September 2020 hat die Stimmbevölkerung mit einem wuchtigen Ja einem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zugestimmt. Alle Männer, die ab dem 1. Januar 2021 Väter werden, haben das Recht auf mindestens 10 Tage Vaterschaftsurlaub.
Nachdem Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und seine Mitgliedsverbände über 10 Jahren für einen Vaterschaftsurlaub in der Schweiz kämpften, wird er in wenigen Tagen Realität. Es ist ein Meilenstein für die Schweizer Familienpolitik und einer der wenigen sozialpolitischen Schritte der letzten Jahre.
„10 Jahre Einsatz für 10 Tage Vaterschaftsurlaub sind ein sehr grosser Aufwand, der sich aber mehr als gelohnt hat. Jede Familie erhält zur Geburt wertvolle Zeit“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. Die Arbeit ist damit aber noch nicht beendet. In den drei Monaten zwischen dem Abstimmungserfolg und der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes sind mehr als hundert Anfragen von zukünftigen Vätern eingegangen. „Neben vielen offenen Fragen erhalten wir leider auch erste Meldungen von Arbeitnehmenden, auf die Druck ausgeübt wird, den Urlaub nicht oder nur teilweise zu beziehen“, sagt Arno Kerst, Präsident der Gewerkschaft Syna, die gemeinsam mit dem Personalverband transfair einen Grossteil der Kampagne bestritten hat. Greta Gysin, Co-Präsidentin von transfair, hält fest: „Wir werden beobachten, wie die Arbeitgeber sich verhalten und wenn nötig arbeitsrechtliche Schritte einleiten.“
Klar ist: Jeder Vater eines Kindes, das nach dem 31. Dezember 2020 geboren wird, hat ein Recht auf 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub, was 14 Taggeldern entspricht. Diese 10 Arbeitstage dürfen nach Belieben innert des ersten halben Lebensjahres des Babies bezogen werden. Entschädigt werden diese Tage zu 80 Prozent des Einkommens über die Erwerbsersatzordnung, maximal aber 196 Franken pro Tag. Der Arbeitgeber muss die Entschädigung bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen.
Travail.Suisse und seine Verbände fordern die Arbeitgeber dazu auf, den neuen, gesetzlichen Anspruch von 10 Arbeitstagen dem bisher freiwillig gewährten Vaterschaftsurlaub zuzuschlagen, solange die Gesamtarbeitsverträge und generellen Anstellungsbedingungen nicht angepasst wurden. Auch auf den freien Tag bei der Geburt gemäss OR Art. 329 Abs. 3 haben die Väter weiterhin zusätzlich zum Vaterschaftsurlaub Anspruch.