Vergangenen Freitag, 18. März, verstrich die Frist zur Vernehmlassung zur Reform der Ergänzungsleistungen (EL). Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, hat dazu Stellung genommen, denn es gilt Sorge zu tragen zur sozialen Errungenschaft der Ergänzungsleistungen. Dazu gehört unter anderem, ein Abgleiten von EL-Bezüger/innen in die Sozialhilfe unter allen Umständen zu vermeiden.
Die Ergänzungsleistungen (EL) kommen dann zum Zuge, wenn Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Dank diesem gut funktionierenden System konnte die Altersarmut in den letzten Jahrzehnten erheblich gesenkt werden. Doch aufgrund der demografischen Entwicklung steigen die Kosten in den EL seit einiger Zeit wieder an. Gewisse Akteure versuchen nun, eine ähnliche Missbrauchsdebatte wie bei der Sozialhilfe zu lancieren. Doch das Hauptproblem der EL sind sicher nicht die viele Neurentner/innen, die ihr Alterskapital „verjubeln“ um später EL beziehen und damit die Kosten in die Höhe treiben. Selbst wenn ein solcher Missbrauch einzeln vorkommen mag, so zielt diese Diskussion an der realen Problemlage weit vorbei.
Die Ergänzungsleistungen zahlen den Preis der gesellschaftlichen Entwicklung
Verschiedene Analysen und Berichte des Bundesrates zeigen: Über die EL wir der Preis für die Alterung der Gesellschaft bezahlt. Gibt es mehr AHV-Bezüger/innen, so gibt es auch mehr EL-Bezüger/innen. Auch der Bedarf an pflegerischen Leistungen, die häufig über die EL abgerechnet werden, steigt. Gleichzeitig müssen die EL Kürzungen in vorgelagerten Systemen auffangen, z.B. weil über die IV-Revisionen Leistungen gekürzt wurden. Dazu kommt, dass neue Generationen mehr Brüche in Familien- und Erwerbsbiografie aufweisen, z.B. durch Scheidung. Konsequenz: Die EL-Quote zur Existenzsicherung steigt auch bei den unter 70-jährigen an, die bisher eine traditionell tiefe EL-Quote aufweisen. Auch die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse trägt zu diesem Effekt bei. 1
Die EL zahlen also den Preis für unterschiedliche gesellschaftliche Entwicklungen, den Preis für die heutige Lebensweise, für die heutigen politischen Rahmenbedingungen und für das heutige Arbeitsmarktsystem. Diese steigenden Kosten können nicht mit Massnahmen in den EL selber kompensiert werden.
Mietzinsmaxima müssen unverzüglich angehoben werden
Verständlicherweise nimmt der Bundesrat auf Grund der Kostenentwicklung die EL genauer unter die Lupe. Zynisch mutet hingegen an, dass das Parlament die seit Jahren anstehende Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima weiter auf die lange Bank schiebt. Die von den EL berücksichtigten Mietzinszahlungen entsprechen nicht mehr den Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt. Seit der letzten Anpassung 2001 sind die Wohnungsmieten durchschnittlich um über 20 Prozent angestiegen, in einzelnen Zentren sogar deutlich mehr. Die Folge: Die von den EL angerechneten Höchstbeträge für Wohnungsmieten decken nur noch zwei Drittel der Mietzinsen bei Ehepaaren und Alleinstehenden. Bei den Familien reichen die geltenden Höchstbeträge für weniger als die Hälfte der Mietzinsen. Wenn EL-Bezüger/innen nicht in die Sozialhilfe gedrängt werden sollen, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Sozialkommission des Nationalrats verzögert die Behandlung absichtlich. Solange hier nicht Abhilfe geschafft wird, ist Travail.Suisse nicht bereit, auf Diskussionen über Leistungseinschränkungen bei den EL zu diskutieren. Mit der Anpassung der EL-Mietzinsmaxima darf nicht bis zum In-Kraft-Treten der EL-Reform gewartet werden. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, das Parlament kann noch heute entscheiden.
Kurzfristige Kostenoptik lässt Chancen verpassen
Travail.Suisse anerkennt den Willen des Bundesrats, die Revision sozialverträglich zu gestalten. Letztlich handelt es sich mehrheitlich trotzdem um Abbaumassnahmen. Travail.Suisse hätte sich eine Revision gewünscht, die der Funktion der EL als System der Pflegefinanzierung besser Rechnung trägt. So wäre die Revision auch eine Chance, die Pflege und Betreuung zu Hause zu stärken. Es sollte sich in Zukunft besser vermeiden lassen, dass Betroffene aus finanziellen Gründen gezwungen werden, in ein Heim einzutreten. In vielen Kantonen liesse sich durch bessere Vergütungsmöglichkeiten in der Pflege und Betreuung zu Hause Anreize installieren, um Heimeintritte zu vermeiden. Diese Chance lässt der Bundesrat weitgehend ungenutzt. Zu stark steht die kurzfristige Kostensenkung im Mittelpunkt.
Kapitalbezug im BVG einschränken: Ja, aber…
Der Bundesrat will den Kapitalbezug in der beruflichen Vorsorge einschränken. Dies sicher auch aus politischen Gründen, um damit der Missbrauchsdiskussion den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das ist zu würdigen. Es gibt aber auch ganz reale Gründe, die eine Einschränkung des Kapitalbezugs vernünftig erscheinen lassen. Travail.Suisse befürwortet die Streichung der Barauszahlung bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Die Überlebensdauer von neu gegründeten Unternehmen, die mit Pensionskassengeldern finanziert wurden, ist oft nur kurz. Die bezogenen Beträge sind hingegen gross, so dass die Folge massiv tiefere Renten sind. Oft werden solche Firmengründungen auch auf Druck von aussen in die Wege geleitet und sind nicht sehr durchdacht.
Rentenzahlungen entsprechen dem Sinn der Altersvorsorge besser
Bezüglich einer Beschränkung der Ausrichtung des Altersguthabens in Kapitalform vertritt Travail.Suisse eine differenzierte Position: Grundsätzlich ist es wünschenswert, wenn die Altersleistungen in Rentenform ausbezahlt werden. Nur eine Rente garantiert ein regelmässiges Einkommen während der gesamten Dauer des Rentenalters. Es ist nicht die Idee der Altersvorsorge, dass jeder im Alter sein Geld selber anlegen muss und das Anlagerisiko trägt. So soll es richtigerweise nach der Altersreform 2020 neu auch älteren Arbeitslosen möglich sein, eine Rente ihrer letzten Vorsorgeeinrichtung zu erhalten. Travail.Suisse begrüsst deshalb auch eine im Rahmen der EL-Reform vorgeschlagene Beschränkung des Kapitalbezugs im Obligatorium der beruflichen Vorsorge.
Starker Eingriff, mit Vorsicht anzuwenden und gut zu begründen
Heute wird der Kapitalbezug allerdings auch von vielen Personen mit bescheidenen beruflichen Qualifikationen in Anspruch genommen. Ihre Lebenserwartung ist gegenüber besser qualifizierten Arbeitnehmenden erwiesenermassen deutlich geringer 2 . Deshalb haben sie ein legitimes Interesse, wenigstens einen Teil des Vorsorgekapitals bereits zum Zeitpunkt der Pensionierung zur Verfügung zu haben. Ein gänzliches Verbot des Kapitalbezugs im Obligatorium würde diese Personen unverhältnismässig bestrafen. Travail.Suisse spricht sich deshalb für eine teilweise Einschränkung des Kapitalbezugs, jedoch nicht für ein Totalverbot aus. Die Massnahme stellt so oder so einen starken Eingriff dar, der umfassend legitimiert werden muss. Die Zahlen im Bericht zur Vernehmlassung geben erste Anhaltspunkte in welchen Grössenordnungen sich die Kapitalbezüge bewegen. Allerdings fehlen eine genaue Analyse der Ursachen und der Folgen des Kapitalbezugs und eine offene Kommunikation einer solchen Analyse. So kann ein Kapitalbezug in gewissen Fällen zwar die Wahrscheinlichkeit für den Bezug von EL vergrössern, in andern Fällen aber auch dazu führen, dass erst später oder in weniger grossem Umfang auf die EL zurück gegriffen werden muss. Um nicht der Polemik in diesem politisch umstrittenen Bereich Tür und Tor zu öffnen, ist eine genaue Kenntnis der Hintergründe in der politischen Debatte unerlässlich.
Die ganze Vernehmlassung finden Sie unter http://www.travailsuisse.ch/aktuell/vernehmlassungen
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p(footnote). 1 Berner Fachhochschule 2015: Existenzsicherung im Alter. Risikofaktoren und Ursachen für EL-Bezüge bei AHV-Neurentnern und Neurentnerinnen.
2 Wanner et al. (2012): Mortalité différentielle en Suisse 1990-2005.