Der Ständerat ist in der Differenzbereinigung teilweise auf die Linie des Nationalrates eingeschwenkt und verzichtet ebenfalls auf die Kürzung von Kinderrenten in der IV. Damit wird auf einen angesichts der Gesundung der IV unnötigen Einschnitt verzichtet. Hingegen sollen gemäss Ständerat die Schwerbehinderten bluten. Ihnen soll die Rente der IV um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Das ist inakzeptabel. Travail.Suisse wird sich in der weiteren Differenzbereinigung dafür einsetzen, dass das neue Rentensystem nicht als Deckmantel für Rentenkürzungen missbraucht wird. Bleibt man auf der Linie des Ständerats, scheint ein Referendum unausweichlich.
Heute hat der Ständerat beschlossen, angesichts der besseren finanziellen Perspektiven der IV auf die Kürzung von Kinderrenten zu verzichten. Es leuchtete auch den Standesvertretern ein, dass ein solcher Einschnitt für eine bloss 2 bis 3 Jahre schnellere Entschuldung unverhältnismässig ist. Die IV wird sich gemäss den aktuellen Finanzperspektiven auch ohne die Kürzung von Kinderrenten entschulden können. Gemäss Bundesrat Berset konnte die IV 2012 bereits rund 600 Mio. Franken zurückzahlen und liegt damit gar über den Erwartungen.
Sparen bei Schwerbehinderten unter dem Deckmantel der Eingliederung
Angesichts dieser positiven finanziellen Entwicklung ist es unverständlich, dass der Ständerat in der Folge auf schmerzhaften Einschnitten bei den Schwerbehinderten beharrt. Heute gibt es ab einem IV-Grad von 70 Prozent eine volle Rente. Wer darüber hinaus ein kleines Erwerbseinkommen erwirtschaften kann, kann damit zusätzlich seine Rente aufbessern. Ein maximaler Erwerbsintegrationsanreiz also. Weil aber nur wenige Schwerbehinderte überhaupt eine Anstellung finden, können dies jedoch nur wenige Betroffene nutzen. Nach dem Willen des Ständerates soll es nun erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent eine volle Rente geben. An den Schwierigkeiten, als Schwerbehinderter überhaupt eine Stelle zu finden, ändert aber gar nichts. Was eine solche Kürzung mit den immer wieder vorgebrachten besseren Eingliederungsmöglichkeiten zu tun hat, bleibt schleierhaft. Im Gegenteil: Nach dem neuen System würde sogar ein Schwerbehinderter, der eine Stelle findet, schlechter fahren als bisher, da ihm ein Teil der Rente auf Grund des Erwerbseinkommens abgezogen wird. Das hat mit einer verbesserten Eingliederung nichts zu tun.
Zudem will der Ständerat im Rahmen des Interventionsmechanismus den Rentnerinnen und Rentnern im Falle einer Verschlechterung der finanziellen Situation der IV die Rente automatisch weiter kürzen. Wird die Vorlage in dieser inakzeptablen Härte beibehalten, scheint ein Referendum unausweichlich. Travail.Suisse wird sich in der weiteren Differenzbereinigung für die Linie des Nationalrats und für eine volle Rente ab einem IV-Grad von 70 Prozent stark machen.
Für mehr Informationen: Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Tel. 031/370’21’11 oder 078/625’72’73