Obwohl noch nicht bekannt ist, wie die 5. IV-Revision und die Revision 6a wirkt, hat die Sozialkommission des Nationalrates beschlossen, die Rentenkürzungsvorlage 6b in Angriff zu nehmen. Das ist unseriös. Damit begibt sich das Parlament auf einen Blindflug. Bevor massive Einschnitte beschlossen werden, müssen die beiden vorhergehenden und im Falle von 6a erst gerade angelaufenen Revisionen evaluiert werden. Die gegenwärtigen Projektionen zeigen: Wird die Energie in eine gelungene Umsetzung der Revision 6a und in die darin vorgesehenen Wiedereingliederungen investiert, so braucht es keine Revision 6b.
Travail.Suisse ist enttäuscht vom Entscheid der Sozialkommission des Nationalrates auf die 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (6b) einzutreten. Die Vorlage wird als unvermeidlichen weiteren Schritt zur Gesundung der IV verkauft. Sie zielt einmal mehr auf die Betroffenen und sieht einschneidende Rentenkürzungen vor.
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die IV ab nächstem Jahr und gemäss den Projektionen des Bundesrates auch nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung auch ohne Revision 6 b Gewinne schreiben wird. Dies wenn die angestrebte Wiedereingliederung von 17’000 IV-Rentnerinnen und Rentnern in den Arbeitsmarkt (Revision 6a) gelingt. Statt nun die Kräfte auf eine gelingende Umsetzung von 6a zu konzentrieren, wird mit 6b bereits eine nächste Baustelle eröffnet. Damit wird der Eindruck erweckt, dass das Parlament selber nicht an die Wirksamkeit der von ihm beschlossenen Medizin für die IV glaubt. Oder anders gesagt: Bevor Gewissheit herrscht, ob die bereits eingeworfenen Pillen (5. Revision und Revision 6a) wirken, wird blindlings die nächste verabreicht. Das ist nicht seriös.