Morgen Freitag diskutieren der Bundesrat und die Spitzen der Bundesratsparteien im Rahmen der Von-Wattenwyl-Gespräche über die 6. IV-Revision. Das zweite Massnahmenpaket dieser Revision sieht eine Sanierung der Invalidenversicherung mittels Rentenkürzungen vor. Für Travail.Suisse sind solche Rentenkürzungen inakzeptabel. Der Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden fordert die Parteien und den Bundesrat auf, realistische und ausgewogene Lösungen zu suchen, anstatt einmal mehr einseitig die Betroffenen zu schikanieren und die Verlässlichkeit der sozialen Sicherheit in der Schweiz zu untergraben.
Mit dem Massnahmenpaket 6b soll ein neues Rentensystem eingeführt werden, das die Erwerbsanreize für IV-Rentner/innen erhöhen soll. Was allerdings als „Anpassung des Rentensystems zur Unterstützung der Eingliederung“ daher kommt, ist vor allem eine gewaltige Sparübung. Betroffenen mit hohen Invaliditätsgraden würde die Rente um bis zu einem Drittel gekürzt. Travail.Suisse wird sich entschieden gegen diese Rentenkürzungen zur Wehr setzen. Bei einer durchschnittlichen Rente von rund 1400 Franken pro Monat, liegen Rentenkürzungen von mehreren Hundert Franken pro Monat schlicht nicht drin. Die Kürzung von laufenden Renten ist nicht nur für die Betroffenen inakzeptabel, sondern untergräbt auch das System der sozialen Sicherheit, welches auf Verlässlichkeit baut.
Realistische Eingliederungsbemühungen statt voreilige Rentenkürzungen
Wenn der Bundesrat nun Rentenkürzungen fordert, scheint es, als würde er selbst nicht an die im grossen Stil propagierte Eingliederung von IV-Rentner/innen glauben. Kein Wunder: Bundesrat und Parlament haben es bisher verpasst, mit einer Verpflichtung der Arbeitgeberseite die Voraussetzungen zu schaffen, damit IV-Rentner/innen auch tatsächlich wieder einen Job finden. Eine glaubwürdige Eingliederungspolitik sieht anders aus. Die Kürzung der Renten von behinderten Menschen, welche seit Jahren mit einer bescheidenen Rente auskommen müssen, zeugt von Hilf- und Skrupellosigkeit.
Es braucht Verpflichtung der Arbeitgeber
Travail.Suisse setzt sich seit längerem für die Schaffung eines verbindlichen Integrationsbeitrags der Arbeitgeber ein. Dieser Beitrag kann von Unternehmen geleistet werden, indem Arbeitsplätze für Arbeitnehmende mit einer Behinderung reserviert werden oder indem eine zweckgebundene Abgabe zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für diese Zielgruppe geleistet wird. Für Travail.Suisse ist klar: Es entspricht dem Wunsch vieler Betroffener, wieder zu arbeiten. Damit Anreize aber funktionieren und IV-Rentner/innen ihre sogenannte Resterwerbsfähigkeit ausnutzen können, braucht es die entsprechenden Arbeitsstellen. Wenn die IV-Rentner/innen ihre vorhandenen Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich einsetzen könnten, würde ein Mehrfaches der Rentenkürzungen gespart und eine Sanierung der IV wäre problemlos möglich.