Mit der 6. IV-Revision sollen über 16‘500 IV-Bezüger/innen wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das kann nur gelingen, wenn die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, die notwendigen Jobs auch anzubieten. Die Sozialkommission des Nationalrats hat sich heute für eine bescheidene Verpflichtung zumindest der grossen Unternehmen ausgesprochen. Travail.Suisse ist erfreut über diesen Schritt, macht aber darauf aufmerksam, dass es weitere Bemühungen braucht, soll die Eingliederung tatsächlich gelingen.
Travail.Suisse macht sich seit längerem für eine glaubwürdige Eingliederungspolitik und einen verpflichtenden Einbezug der Arbeitgeberseite im Rahmen der IV-Eingliederungen stark. Der Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden fordert, dass die Arbeitgeberseite verpflichtet wird, die notwendige Anzahl geeigneter Stellen bereit zu stellen, damit die IV auch tatsächlich zu einer Eingliederungsversicherung werden kann.
Der heutige Entscheid, Unternehmen mit über 250 Beschäftigten zu verpflichten, eine gewisse Anzahl wieder eingegliederter IV-Rentnerinnen und –rentner zu beschäftigen, geht in die richtige Richtung. Allerdings wurde diese Verpflichtung auf zehn Jahre beschränkt. Das ist schade, weil die Eingliederung gemäss den aktuellen Revisionen eine Daueraufgabe der IV darstellt. Es müssen hier Massnahmen getroffen werden, welche dauerhaft sicherstellen, dass genügend geeignete Arbeitsplätze für leistungsbeeinträchtigte Personen zur Verfügung stehen.
Travail.Suisse präsentiert am Montag, 8. November anlässlich einer Medienkonferenz in Bern ihr Modell zur Eingliederung in der IV. Dieses sieht einen weiter gehenden Integrationsbeitrag der Arbeitgeberseite vor und macht sich für eine glaubwürdige Integrationspolitik in der IV stark.