Im Rahmen der 6. IV-Revision soll die IV nach dem Willen des Bundesrates einen weiteren Schritt zur Eingliederungsversicherung machen. Eine möglichst hohe Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt ist grundsätzlich zu begrüssen. Ohne verpflichtenden Integrationsbeitrag der Arbeitgeberseite können die notwendigen Jobs dafür allerdings schlicht nicht erhalten oder neu geschaffen werden. Travail.Suisse fordert deshalb im Rahmen der 6. IV-Revision, dass Arbeitgeber, welche keine behinderten Menschen beschäftigen, einen Integrationsbeitrag als zweckgebundene Abgabe leisten.