Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst den Entscheid des Bundesrates, im Rahmen der Revision des UVG auf die ursprünglich geplante Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades zu verzichten. Travail.Suisse fordert, dass die obligatorische Unfallversicherung künftig ausschliesslich von der Suva durchgeführt wird.
Zahlreiche Studien belegen, dass die Unfallversicherung eine gut funktionierende und kostengünstige Sozialversicherung ist. Sie ist solide finanziert und kam bis anhin – trotz ständig steigenden Gesundheitskosten und erhöhter Lebenserwartung – mit wenig Prämienerhöhungen aus. Daher lehnt Travail.Suisse alle Verschlechterungen für die Versicherten ab und begrüsst, dass der Bundesrat den Mindestinvaliditätsgrad bei 10 Prozent belässt und auf die ursprünglich geplante Erhöhung verzichtet.
Im Interesse der Arbeitnehmenden ist die Stellung der Suva gegenüber der Privatassekuranz zu stärken. Die Mehrfachträgerschaft hat dazu geführt, dass die Suva heute die „schlechten Risiken“, das heisst die Branchen mit vielen Unfällen und hohen Kosten, versichern muss. Die „guten Risiken“, das heisst die Branchen mit weniger Unfällen und tieferen Kosten, sind bei den Privatversicherern versichert. Travail.Suisse fordert, dass die obligatorische Unfallversicherung in Zukunft ausschliesslich von der Suva durchgeführt wird.