Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) berät morgen die Parlamentarische Initiative Müller-Altermatt (16.417). Die Initiative will, dass Ausbildungszulagen nicht erst ab Vollendung des 16. Lebensjahrs ausbezahlt werden, sondern ab Ausbildungsbeginn. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert die Kommissionsmitglieder auf, der parlamentarischen Initiative zuzustimmen.
Im 2006 beschlossenen Familienzulagengesetz wurden endlich schweizweit einheitliche Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen eingeführt. Um dem kantonalen Wirrwarr ein Ende zu bereiten, muss seither nach dem Grundsatz „ein Kind, eine Zulage“ mindestens eine Kinderzulage von 200 Franken oder eine Ausbildungszulage von 250 Franken ausgerichtet werden. Ausbildungszulagen werden dabei jedoch erst nach dem 16. Geburtstag ausbezahlt. Doch das ist nicht mehr zeitgemäss: Seit 2006 wurde der Einschulungszeitpunkt in verschiedenen Kantonen vorverschoben (Stichwort Harmos). „Das kann sich auf den Beginn einer Berufslehre oder einer weiterführenden Schule auswirken, denn heute beenden viele Jugendliche schon kurz nach ihrem 15. Geburtstag die obligatorische Schule“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. „Diese Jugendlichen beginnen ihre Ausbildung meist mit 15 Jahren und ihre Eltern bekommen während einem Jahr eine zu tiefe Zulage ausbezahlt, was schmerzhaft fürs Familienbudget sein kann.“
Geld auszahlen, wenn es benötigt wird
Die Parlamentarische Initiative von Stefan Müller-Altermatt, Nationalrat und Präsident des Personalverbands transfair, will diesen Missstand beheben und fordert, dass die höheren Ausbildungszulagen bereits ab Ausbildungsbeginn ausbezahlt werden. Travail.Suisse, der Dachverband von transfair, unterstützt dieses Anliegen: „Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass das Ende der Ausbildungszulage an das Ausbildungsende geknüpft ist, der Anfang hingegen nicht an den Beginn der Ausbildung“, sagt Kuert Killer, denn gerade wegen des Ausbildungsbeginns haben viele Familien Anschaffungen zu tätigen, die ins Geld gehen. „Es braucht jetzt eine gesamtschweizerische Lösung im Familienzulagengesetz. Sonst züchten wir bereits die nächsten interkantonalen Unterschiede heran und das will niemand“, ist Kuert Killer überzeugt.
Mehr Informationen:
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, 079 777 24 69