Die Stimmbevölkerung war nicht bereit, Steuerausfälle von einer Milliarde Franken für eine wenig zielgerichtete Entlastung der Familien in Kauf zu nehmen. Dieses Fazit ist aus der gescheiterten Initiative zur Steuerbefreiung der Familienzulagen zu ziehen. Dies heisst jedoch nicht, dass die Bevölkerung gegen eine Entlastung der Familien ist. Höhere Kinderzulagen sind eine Massnahme, die durchaus mehrheitsfähig ist.
2006 wurde der Gegenvorschlag zur Travail.Suisse-Initiative für höhere Kinderzulagen von der Bevölkerung deutlich angenommen. Infolge dessen gelten seit 2009 in der Schweiz einheitliche Mindestansätze für Kinderzulagen (200 Franken) und Ausbildungszulagen (250 Franken). Die Bevölkerung anerkennt somit durchaus, dass Familien entlastet werden müssen. Seit damals sind die Kosten für Kinder in der Schweiz weiter angestiegen. Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass die direkten Kinderkosten seit dem Beschluss von 2006 deutlich angestiegen sind: Für den Zeitraum von 2000 bis 2005 betrugen sie bei einem Paar mit einem Kind 819 Franken. Für den Zeitraum 2009 bis 2011 stiegen sie bereits auf 942 Franken (+123 Franken). Bei einem Paar mit 2 Kindern betrugen die direkten Kinderkosten 2000 bis 2005 1‘310 Franken. Im Zeitraum 2009 bis 2011 sind sie auf 1‘507 Franken gestiegen (+197 Franken oder +98.5 Franken pro Kind). Bei drei Kindern stiegen die direkten Kinderkosten von 1‘583 Franken auf 1‘821 Franken an (+238 Franken oder +79 Franken pro Kind). Bei Alleinerziehenden sind sie mit 1201 Franken für ein Kind ohnehin sehr hoch.
Diese Zahlen zeigen klar, dass die Familien diese Last nicht alleine tragen können. So ist es nicht erstaunlich, dass Familie zu haben heute das Armutsrisiko Nummer 1 ist. Das sieht auch die Bevölkerung ein. Der Weg über steuerliche Entlastungen wird im gegenwärtigen Umfeld in dem die Kantone den Gürtel enger schnallen müssen aber nicht goutiert. Zudem will die Bevölkerung zielgerichtete Massnahmen.
Familienzulagen als pragmatische, zielgerichtete Massnahme
Vergleicht man verschiedene familienpolitische Entlastungsinstrumente, so stellt man fest, dass die Familienzulagen eine zielgerichtete Leistung sind, die verschiedene Ziele erfüllen können:
a. Sie dienen der Armutsbekämpfung (z.B. bei Familien mit vielen Kindern).
b. Sie leisten aber auch einen Beitrag, damit alle Familien auf einem möglichst ähnlichen Wohlstandsniveau leben können wie kinderlose Haushalte.
c. Sie sind darüber hinaus ein Zeichen gesellschaftlicher Anerkennung für eine gesellschaftlich relevante Aufgabe (Kinder erziehen).
Familienzulagen sind zwar im Gegensatz zu Ergänzungsleistungen für Familien keine Bedarfsleistungen. Auch gut betuchte Familien erhalten also Zulagen. Gerade weil die Zulagen progressiv besteuert werden wie der Lohn, kommen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen jedoch netto in den Genuss von höheren Leistungen als Gutverdienende. Das ist zwar etwas weniger zielgerichtet als Ergänzungsleistungen (EL) für Familien. Diese helfen ausschliesslich den tiefen Einkommen. Die EL für Familien sind jedoch momentan auf Bundesebene noch nicht mehrheitsfähig, weil eine Beeinträchtigung der Erwerbsanreize befürchtet wird, wenn die fehlenden Familieneinnahmen durch den Staat ausgeglichen werden. Die Familienzulagen hingegen haben keine Veränderung der Erwerbsanreize zur Folge. Das macht eine ihrer Stärken aus. Zudem erfüllen sie zusätzlich auch noch die weiteren Zielsetzungen b) und c).
Die Familienzulagen sind punkto Zielgerichtetheit auch den steuerlichen Instrumenten zur Entlastung von Familien überlegen: Weitere Abzüge vom steuerbaren Einkommen haben die gleiche Wirkung wie die soeben bachab geschickte CVP-Initiative: Hohe Einkommen werden stärker entlastet als tiefe und mittlere Einkommen. Etwas besser sieht die Bilanz bei Abzügen pro Kind vom zu bezahlenden Steuerbetrag aus: Es werden alle Familien gleich stark entlastet. Dies jedoch nur, sofern diese Familien überhaupt Steuern bezahlen. Wer wegen eines zu tiefen Einkommens keine Steuern bezahlt, dem bringen Abzüge vom Steuerbetrag nichts.
Es braucht eine Erhöhung der Familienzulagen
Es kann also das Fazit gezogen werden, dass die Familienzulagen, so wie sie heute ausgestaltet sind, eine pragmatische, zielgerichtete und sinnvolle Leistung sind – allerdings nur dann, wenn sie die Familien mit substanziellen Beträgen unterstützen. Die heutigen Mindestansätze von 200./250. werden den heutigen Kinderkosten nicht mehr gerecht. Deshalb haben einige Kantone deutlich höhere Beträge festgesetzt. Kinder zu haben, ist aber überall in der Schweiz eine schöne, aber eben auch schön teure Angelegenheit. Es ist deshalb angebracht, die Mindestansätze für Familienzulagen moderat zu erhöhen und gleichzeitig die unterschiedlichen kantonalen Praktiken zu harmonisieren. Eine Anpassung des Mindestbetrags auf 250 Franken (Kinderzulagen) bzw. 300 Franken (Ausbildungszulagen) ist ein zielgerichteter Schritt, um Familien mit mittleren und tiefen Einkommen besser zu unterstützen. Die Kosten für eine solche Anpassung der Zulagen liegen deutlich unter jenen der abgelehnten Volksinitiative für steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen, nämlich bei gut 600 Mio. Franken.