Ab 2013 haben endlich alle Erwerbstätigen Anspruch auf Familienzulagen für ihre Kinder. Denn neu erhalten auch alle Selbständigerwerbenden Zulagen. Dies dank einer parlamentarischen Initiative des damaligen Travail.Suisse-Präsidenten und fünfjährigem hartnäckigem Kampf von Travail.Suisse mit harten Bandagen im Parlament. Das zeigt: Sozialer Fortschritt ist in der Familienpolitik notwendig und machbar, wenn ideologische Scheuklappen abgelegt werden.
Ziel der Bestrebungen von Travail.Suisse bei den Familienzulagen war nebst einer besseren Entschädigung für Familienlasten seit jeher auch die Verwirklichung des Grundsatzes „Ein Kind, eine Zulage“. Damit dieser Grundsatz nun ab nächstem Jahr endlich verwirklicht wird, bedurfte es eines jahrelangen und hartnäckigen Einsatzes von Travail.Suisse. Nachdem die Wirtschaft in den Neunzigerjahren verhindert hatte, dass in der Folge einer parlamentarischen Initiative der Nationalrätin Angeline Fankhauser für jedes Kind in der Schweiz mindestens 200 Franken Zulagen bezahlt werden, machte Travail.Suisse mit der Volksinitiative „Für faire Kinderzulagen“ Druck. Die Initiative verlangte die Umsetzung des Grundsatzes „ein Kind, eine Zulage“ und gesamtschweizerische Zulagen in der Höhe von 450 Franken pro Monat und Kind.
Parlament bewegt sich
Unter dem Druck der Travail.Suisse Initiative kam endlich Bewegung ins Geschäft. Das Parlament erarbeitete das neue Familienzulagengesetz. Es sieht vor, dass auch bei Teilzeitarbeit ein Anrecht auf eine volle Zulage besteht, und legt die heute gültigen, moderaten Mindestansätze von 200 Franken für Kinderzulagen und 250 Franken für Ausbildungszulagen fest. Travail.Suisse zog daraufhin die eigene Initiative zurück und verhalf dem neuen Familienzulagengesetz zum Durchbruch. In der Referendumsabstimmung wurde das Gesetz mit fast 70 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Noch immer war jedoch der Grundsatz „Ein Kind, eine Zulage“ nicht verwirklicht: Aus weitgehend ideologischen Gründen verwehrte das Parlament nämlich Selbständigerwerbenden den Zugang zu Familienzulagen.
Endgültige Verwirklichung erst mit parlamentarischer Initiative Fasel
In der Wintersession 2006 hat der damalige Travail.Suisse-Präsident Hugo Fasel deshalb die parlamentarische Initiative „Ein Kind – eine Zulage“ eingereicht. Diese verlangte die Ausdehnung der Familienzulagen auf Selbständigerwerbende. Nach fünfjährigem hartnäckigem Einsatz gelang es Travail.Suisse 2011 die politische Mitte zu überzeugen, von ideologischen Argumenten abzurücken und einer Gleichbehandlung zuzustimmen. Selbständigerwerbende Eltern haben ein ähnliches Durchschnittseinkommen wie angestellte Arbeitnehmende. Sie sind also genauso auf Familienzulagen angewiesen. So kann das ergänzte Gesetz nun 2013 in Kraft treten. Der Missstand, dass Kinder von Selbstständigerwerbenden im einen Kanton zu Zulagen berechtigen und im andern nicht, kann so endgültig beseitigt werden. Die dafür eingesetzten 160 Millionen Franken für die Familien sind gut eingesetztes Geld.
Es braucht weiterhin einen hartnäckigen Einsatz für die Familien
Die Entwicklung der Kinderzulagen zeigt: Sozialer Fortschritt ist im Bereich der Familienpolitik möglich, wenn ideologische Scheuklappen beseitigt werden und der Blick auf die gesellschaftlichen Realitäten gelenkt wird. Gleichzeitig dürfen die Erfolge nicht darüber hinweg täuschen, dass es für eine zeitgemässe Familienpolitik weiterhin einen hartnäckigen Einsatz braucht. Die heutigen Ansätze bei den Familienzulagen werden den hohen Kinderkosten in der Schweiz noch immer bei weitem nicht gerecht.1 Travail.Suisse wird sich deshalb weiterhin für höhere Kinder- und Ausbildungszulagen stark machen. Zudem hinkt die Schweiz punkto Vereinbarkeit dem Ausland hinterher. Es braucht deshalb dringend Investitionen in eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
Nächste Etappe: Ja am 3. März
Ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Vereinbarkeit kann am 3. März mit dem neuen Verfassungsartikel für eine kohärente Familienpolitik getan werden. Travail.Suisse wird sich für ein Ja und damit für ein starkes Zeichen für die Familien einsetzen. Die heutige familienpolitische Herausforderung besteht darin, Eltern eine starke Beteiligung am Erwerbsleben zu ermöglichen. Es besteht aus demografischer und volkswirtschaftlicher Sicht ein Interesse, dass (potenzielle) Eltern ihren Kinderwunsch erfüllen können und trotzdem erwerbstätig sind. Wenn die demografische Entwicklung mit tiefen Geburtenraten nicht noch verschärft und das Arbeitskräftepotenzial insbesondere der gut ausgebildeten Frauen im Kontext eines künftigen Fachkräftemangels besser genutzt werden sollen, spielt eine kohärente Familienpolitik die entscheidende Rolle.
1Siehe Mediendienst vom 5.3. 2012 http://www.travailsuisse.ch/de/node/3107