Heute hat der Bundesrat die Verordnung zum geänderten Familienzulagengesetz vorgestellt. Ab 2013 erhalten neu auch Kinder von Selbständigerwerbenden in der ganzen Schweiz Kinderzulagen. Dank dem hartnäckigen Einsatz von Travail.Suisse – dem unabhängigen Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden – gilt nun endlich der Grundsatz „Ein Kind, eine Zulage“. Das zeigt: Sozialer Fortschritt ist machbar. Gleichzeitig ist klar, dass die Höhe der Kinderzulagen die durch Kinder verursachten Kosten nach wie vor nicht deckt. Der Kongress von Travail.Suisse fordert deshalb eine Erhöhung der Familienzulagen auf 350 Franken (Kinderzulagen) und 500 Franken (Ausbildungszulagen).
Heute hat der Bundesrat die Verordnung zum geänderten Familienzulagengesetz vorgestellt. Nachdem dank der Travail.Suisse-Initiative „Für faire Kinderzulagen!“ seit 2009 höhere Mindestansätze für die Familienzulagen gelten, konnte nun ein weiterer familienpolitischer Erfolg errungen werden: Auch Kinder von Selbständigerwerbenden erhalten neu in der ganzen Schweiz Kinder- und Ausbildungszulagen.
Ausgangspunkt für diese Verbesserung, welche den Familien rund 160 Millionen Franken zusätzliche Zulagen bringt, war eine parlamentarische Initiative das damaligen Travail.Suisse-Präsidenten Hugo Fasel. Es brauchte dann von Travail.Suisse einen fünfjährigen Kampf mit harten Bandagen im Parlament, bis diese Lücke nun geschlossen werden konnte. Enttäuschend ist, dass die Zulagenberechtigung für Selbständigerwerbende erst ab 2013 gilt. Das Parlament hat die Verbesserung bereits im März dieses Jahres gutgeheissen. Die Zeit hätte also genügt, um das Gesetz bereits auf 2012 in Kraft zu setzen.
Die Ausdehnung des Familienzulagengesetzes auf die Selbständigerwerbenden darf nicht darüber hinweg täuschen, dass eine Familie zu haben in der Schweiz noch immer eines der grössten Armutsrisiken darstellt. Nach wie vor wird die finanzielle Belastung durch Kinder nicht genügend ausgeglichen und die Leistungen, welche Familien für die Gesellschaft erbringen, werden nicht ausreichend entschädigt. Der Kongress von Travail.Suisse hat deshalb bereits im September eine substanzielle Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen gefordert. Travail.Suisse fordert das neue Parlament deshalb auf, die Mindestbeträge pro Kind auf 350 Franken für Kinderzulagen und auf 500 Franken für Ausbildungszulagen zu erhöhen.