Seit dem 1. Januar 2009 gelten für die Familienzulagen schweizweit höhere Ansätze. Zudem sind auch Teilzeit- und Nichterwerbstätige anspruchsberechtigt. Dies dank der Travail.Suisse-Volksinitiative „Für faire Kinderzulagen“. Einzig die Kinder von Selbständigerwerbenden bleiben ausgeschlossen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, setzt sich im Parlament dafür ein, dass für alle gilt: ein Kind, eine Zulage. Travail.Suisse fordert die Kantone zudem auf, mit substanziellen Familienzulagen über dem Minimum, ihren Beitrag zur Stützung der Konjunktur zu leisten.