Die Finanzsituation der Familienausgleichskassen ist hervorragend. Beispiele der kantonalen Kassen zeigen: Die Beitragssätze der Arbeitgeber sinken seit Jahren, viele Kassen erzielen Überschüsse und verfügen über grosse Reserven. Mit dem neuen Familienzulagengesetz bezahlen die Unternehmen nicht mehr als das, was sie in den letzten Jahren bereits eingespart haben. An vielen Orten wird die Vorlage kaum zu einer Erhöhung des Beitragssatzes führen, sondern dieser wird einfach nicht weiter gesenkt, wie dies bis anhin die Regel war.
Mit gutem Beispiel voran geht der Kanton Zug. Hier wurde mit den überschüssigen Einnahmen der Familienausgleichskasse (FAK) nicht ständig der Arbeitgeber-Beitragssatz gesenkt, sondern es wurden die Kinderzulagen erhöht. Zug hat heute nach dem Wallis die zweithöchsten Kinderzulagen und bezahlt 250 Franken für die ersten zwei und 300 Franken für die weiteren Kinder. Wären die übrigen Kantone diesem Beispiel gefolgt, lägen auch ihre Kinderzulagen längst über dem neu vorgeschlagenen Mindestbetrag von 200 Franken Kinderzulage und 250 Franken Ausbildungszulage.
Seit Jahren sinkende Kosten für Arbeitgeber
In der übrigen Schweiz spielte sich in den letzten Jahren aber eine andere Entwicklung ab. Hier wurden die Beitragssätze der Arbeitgeber an die Familienausgleichskassen seit Jahren regelmässig gesenkt (siehe Tabelle auf www.kinderzulagen.ch/downloads/Beitragssaetze_Reserven_FAK.pdf). Allein 2006 war dies bei den kantonalen FAK in sechs Kantonen der Fall (Bern, Luzern, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen, Aargau, Genf). Die gewichteten Beitragssätze sind laut einem Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen seit 2002 um ca. 2 Lohnpromille gesunken. Die im Gesetz geforderten Verbesserungen machen im Schnitt eine Erhöhung um ebenfalls ca. 2 Lohnpromille nötig. Hugo Fasel, Präsident von Travail.Suisse, meint dazu: «Mit dem neuen Familienzulagengesetz erhalten die Familien nur wieder ihren fairen Anteil an der Lohnsumme.“
Hohe Überschüsse und Reserven der Familienausgleichskassen
Trotz Beitragssenkungen schreiben die meisten Kassen Überschüsse und häufen Reserven an (siehe Zusammenstellung auf www.kinderzulagen.ch/downloads/Beitragssaetze_Reserven_FAK.pdf). Einige Familienausgleichskassen können sich vorstellen, dass die neuen Mindestbeträge in ihrem Kanton sogar ohne Beitragserhöhung, alleine mit den vorhandenen Reserven und der Entwicklung der Lohnsumme finanziert werden können. Kurzum, die Vorlage führt an vielen Orten nicht zu einer Erhöhung des Beitragssatzes für die Arbeitgeber, sondern dieser wird einfach nicht weiter gesenkt, wie dies bis anhin die Regel war. Wenn die Arbeitgeber hier von Mehrkosten sprechen, dann wollen sie eigentlich vor allem auf dem Buckel der Familien sparen.
Kinderzulagen werden von den Arbeitgebern über Beiträge an eine Familienausgleichskasse (FAK) finanziert. Der Arbeitgeber bezahlt einen fixen Prozentsatz seiner Lohnsumme (ohne Zulagen) an die FAK. Dafür erhält er die von ihm an seine Angestellten mit Kindern ausbezahlten Kinderzulagen von der FAK zurückerstattet. Damit wird ein Ausgleich erreicht zwischen Arbeitgebern, deren Angestellte viele Kinder haben, und Arbeitgebern, deren Angestellte wenige oder keine Kinder haben.