An der heutigen Jahres-Medienkonferenz wendet sich der Schweizerische Gewerbever-band (SGV) gegen die Initiative „Für faire Kinderzulagen!“. Mit dieser Haltung ver-schliesst der SGV die Augen vor den finanziellen Problemen der Familien in der Schweiz. Zudem operiert der SGV bei der Argumentation mit falschen Zahlen und politisiert gegen die Interessen der eigenen Mitglieder.
Die heutigen Kinderzulagen sind lückenhaft – fast 300’000 Kinder bekommen keine volle Zulage – und im Vergleich zu den Kinderkosten viel zu tief. Fast 250’000 Kinder leben in der Schweiz unter dem Existenzminimum und ein weiteres Drittel der Familien nur knapp darüber. Diese Situation ist unhaltbar. Höhere Kinderzulagen sind nachweislich das beste Instrument, um vor allem Eltern mit tieferen und mittleren Einkommen gezielt zu stärken. Mit der Initiative „Für faire Kinderzulagen!“ soll endlich jedes Kind eine Zulage erhalten und die Zulagen sollen auf eine gesamtschweizerisch einheitliche und den Kinderkosten angemessene Höhe von 15 Franken pro Tag und Kind erhöht werden.
Der SGV begründet seine Ablehnung vor allem damit, dass die Initiative 10.7 Milliarden Franken koste und nicht finanzierbar sei. Das ist schlicht falsch. Wenn nämlich die bereits heute bezahlten Kinderzulagen, die zusätzlichen Steuereinnahmen sowie die Einsparungen bei Sozialhilfe und Krankenkassenprämienverbilligungen abgezogen werden, verbleiben Nettokosten von rund 3 Mia. Franken. Und Travail.Suisse hat gezeigt, dass sich faire Kinderzulagen ohne Mehrbelastung der Unternehmen – zum Beispiel mit einer nationalen Erbschaftssteuer – problemlos finanzieren lassen.
Politik gegen die eigenen Mitglieder
Unverständlich ist für Travail.Suisse, dass der SGV mit der Ablehnung von höheren Kinderzulagen gegen die eigenen Mitglieder politisiert. Einerseits hätte nämlich die finanzielle Stärkung der Familien einen positiven Einfluss auf den Geschäftsgang vieler Gewerbler. Schliesslich geben die Familien ihr Geld wieder aus, und das sehr oft im lokalen Umfeld. Andererseits gehen die Gewerbler heute als Selbständigerwerbende bei den Kinderzulagen in den meisten Kantonen leer aus und würden also direkt von der Verwirklichung des Grundsatzes „ein Kind – eine Zulage“ profitieren.