Mindestzins in der beruflichen Vorsorge bleibt bei 1%
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung keine Anpassung des Mindestzinses vorgenommen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst die Beibehaltung des Mindestzinses bei 1%.
Der Bundesrat hat heute den Mindestzins nicht verändert. Er bleibt damit wie im vergangenen Jahr bei 1%. Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik: „Die aussergewöhnlich positive Entwicklung der Finanzmärkte im vergangenen Jahr, sowie die insgesamt stabile Entwicklung in diesem Jahr erfordern keine Anpassung des Mindestzinses. Die Kapitalerträge müssen den Versicherten gutgeschrieben werden.“