Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Revision der Ergänzungsleistungen setzt sich zum Ziel, die Leistungen zu erhalten. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst diese Zielsetzung und wird nun die Vorlage im Hinblick auf diese Zielsetzung genau studieren. Genauso wichtig für den Erhalt des Leistungsniveaus ist aber auch, dass das Parlament nun endlich die Mietzinszuschüsse für EL-Bezügerinnen und –Bezügern den tatsächlichen Wohnkosten anpasst.
Die Ergänzungsleistungen (EL) sind ein tragender Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Die steigenden EL-Kosten sind der Preis, den wir in der Schweiz für die demografische Entwicklung und für die Reduktionen bei vorgelagerten Systemen (z.B. Invalidenversicherung) zahlen. Die EL sind im Alter und bei Invalidität das tragende Netz für Personen mit bescheidenen Einkommen. „Es darf nicht sein, dass jemand trotz EL-Berechtigung zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen ist“, unterstreicht Matthias Kuert, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. An dieser Messlatte wird Travail.Suisse die Massnahmen, welche der Bundesrat heute vorgestellt hat, messen. Denn mit der Senkung des Vermögensfreibetrags, mit der Senkung des EL-Mindestbetrags und mit den Reduktionsmöglichkeiten bei der individuellen Prämienverbilligung werden Massnahmen getroffen, welche das Leistungsniveau für gewisse Bezügerinnen und Bezüger gefährden.
Gewisse Einschränkung des BVG-Kapitalbezugs akzeptabel
Auch wenn der Kapitalbezug – entgegen gewissen Medienberichten – nicht der wesentliche Kostentreiber der zweiten Säule ist, sind für Travail.Suisse gewisse Einschränkungen des Kapitalbezugs aus dem obligatorischen Bereich der zweiten Säule nachvollziehbar und akzeptabel. So führt die Kapitalauszahlung für die Firmengründung häufig in eine finanzielle Falle und senkt die späteren BVG-Renten. Wie weit der Bezug des Altersguthabens in Kapitalform ganz verboten werden soll, wird von Travail.Suisse nun in Kenntnis des neuesten Bundesratsberichts geprüft.
Endlich vorwärts machen bei den Mietzinszuschüssen
Ebenso entscheidend wie eine kluge EL-Reform ist für den Erhalt des Leistungsniveaus, dass die bereits im Parlament hängige Anpassung der EL-Zuschläge für Mietzinse endlich vorwärts getrieben wird. Heute zahlen EL-Bezüger bei den Wohnkosten häufig drauf, weil die EL-Leistungen für Wohnungsmieten seit 2001 nicht mehr angepasst wurden. So müssen die Betroffenen ihre Wohnkosten zu einem guten Teil aus dem für andere Lebenskosten vorgesehenen Grundbedarf zahlen. Das widerspricht dem Ziel der EL und ist nicht akzeptabel.
Für mehr Informationen:
Matthias Kuert, Leiter Sozialpolitik, Tel. 031/370.21.11 oder 079/777.24.69