Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist enttäuscht, dass der Bundesrat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2016 auf 1.25 Prozent senkt. Im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Schwankungen an den Anlagemärkten ist eine Festlegung im Voraus nicht mehr zweckmässig. Travail.Suisse hatte deshalb gefordert, den Mindestzinssatz unverändert bei 1.75 Prozent zu belassen und gleichzeitig eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner einzusetzen, welche eine modifizierte Formel sowie eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres prüft.
Die empfohlene Senkung des Mindestzinssatzes auf 1.25 Prozent ist überstürzt. Im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Volatilitäten ist es nicht zweckmässig, den Mindestzins weit im Voraus festzulegen. Seit längerem wird die zur Bestimmung des BVG-Mindestzinssatzes zugezogene Formel der gängigen Anlagepolitik vieler Pensionskassen nicht mehr gerecht. Aktien und Immobilien, welche oft gute Erträge versprechen, werden zu wenig berücksichtigt. So resultiert nun eine Senkung des Mindestzinssatzes, obwohl z.B. der Pictet-93-Index – ein für die Pensionskassen wichtiger Benchmark mit rund 25 Prozent Aktienanteil, welcher in der Formel aber nur schwach berücksichtigt wird – im Oktober gegenüber einem Jahr zuvor über 5 Prozent zugelegt hat (Stand 22.10.2015).
Eine Überprüfung der Formel statt einer einseitigen Senkung des Zinssatzes wäre deshalb angebracht gewesen. Travail.Suisse fordert, dass der Bundesrat eine solche Überprüfung in die Wege leitet. Richtig wäre zudem eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres, wenn man mehr über die tatsächliche Performance weiss. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt zeigen, dass nur ein bescheidener Mindestzinssatz drin liegt, werden die Versicherten dies akzeptieren können. Eine tiefe Verzinsung auf Vorrat, wie dies gegenwärtig der Fall ist, ist für die Versicherten hingegen schwer nachvollziehbar und erhöht die Gewinnmarge der profitorientierten Versicherungsgesellschaften, welche in der beruflichen Vorsorge kräftig mitmischen.
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Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Tel. 079 777 24 69