Travail.Suisse plädiert im Rahmen der Sozialpartnerkonsultation zum Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für einen Marschhalt. Die angewandte Formel zur Festlegung des Mindestzinssatzes wird der Anlagen-Allokation der meisten Pensionskassen nicht mehr gerecht. Zudem erscheint im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Schwankungen an den Anlagemärkten eine Festlegung so weit voraus nicht mehr zweckmässig. Travail.Suisse fordert deshalb, den Mindestzinssatz unverändert bei 1.75 Prozent zu belassen. Gleichzeitig soll eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner eingesetzt werden, welche eine modifizierte Formel sowie eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres prüft (ex-post).
Das BVG schreibt vor, dass der Bundesrat bei der Festlegung des Mindestzinssatzes der Entwicklung der Vermögensanlagen gebührend Rechnung tragen muss. Die bis heute angewandten Formeln berücksichtigen Anlagen in Aktien und Immobilien, welche über die letzten Jahre sehr gute Resultate erzielten, nur in sehr kleinem Ausmass. Schweizer Bundesobligationen werden hingegen in den Formeln stark überbewertet. Weil der Mindestzinssatz zudem weit im Voraus festgelegt wird, wurde jeweils zusätzlich ein Sicherheitsabschlag gemacht, obwohl dies im Gesetz nicht vorgesehen war. Das führte gemessen an der Performance der letzten Jahre zu sehr bescheidenen Mindestzinssätzen. Eine tiefe Verzinsung auf Vorrat ist jedoch nicht vertrauensfördernd und stösst bei den Versicherten auf wenig Akzeptanz.
Travail.Suisse fordert deshalb den Bundesrat auf, die heute angewandte Formel überprüfen zu lassen. Das Problem liesse sich zudem entschärfen, wenn der Mindestzinssatz erst gegen Ende des laufenden Jahres festgelegt würde. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt zeigen, dass nur ein kleiner Mindestzinssatz drin liegt, werden die Versicherten dies besser akzeptieren können. Dies allerdings nur, wenn sie in guten Jahren auch in Form einer anständigen Verzinsung ihres Alterskapitals beteiligt werden.
Zur Konsultation zum Mindestzinssatz: hier
Für weitere Informationen:
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Tel. 079 777 24 69