Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll lediglich auf 1,75 Prozent erhöht werden und das, obwohl Pensionskassen wie auch Versicherungen weit höhere Renditen erzielten. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisiert diese Empfehlung der BVG-Kommission und fordert den Bundesrat auf, den Zinssatz auf mindestens 2,25 Prozent zu erhöhen.
Der Mindestzinssatz ist eine wichtige Grösse der beruflichen Vorsorge. Er legt fest, zu welchem Zinssatz das Altersguthaben der Erwerbstätigen mindestens verzinst werden muss und bestimmt so die künftige Rentenhöhe massgeblich mit. Er wird jährlich vom Bundesrat neu festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung „marktgängiger Anlagen“.
Politik verspielt sich das Vertrauen der Bevölkerung
Wird der Mindestzinssatz systematisch zu tief angesetzt, so verliert die zweite Säule ihre Attraktivität und den Rückhalt in der Bevölkerung. Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform „Altersvorsorge 2020“, die eine drastische Senkung des Umwandlungssatzes vorsieht und den Versicherten weitere Opfer abverlangt, ist es dringend notwendig, das Vertrauen mit einem positiven Signal zu stärken. Es ist nicht legitim, mit Verweis auf mögliche künftige Risiken jede Erhöhung des Mindestzinssatzes zu verweigern.
Bundesrat ist jetzt gefordert
Obwohl die Entwicklung der Finanzmärkte im letzten Jahr erfreulich ausfiel – die meisten Pensionskassen erzielten eine Performance zwischen 6 und 7 Prozent – beliess der Bundesrat den Mindestzinssatz für 2012 auf dem Allzeittief von 1,5 Prozent. Nun scheint sich diese Spirale weiter zu drehen: Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat zwar eine leichte Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 1,75 Prozent – doch die Renditen der Versicherungen und Pensionskassen liegen weit höher. Bei der Festlegung des Satzes für 2014 besteht deshalb klar Nachholbedarf – der Ball liegt nun beim Bundesrat.
Travail.Suisse fordert Erhöhung auf mindestens 2,25 Prozent
Die für die Berechnung des Mindestzinssatzes angewandten Formeln berücksichtigen Anlagen in Aktien und Immobilien nur geringfügig. Eine gewisse Zurückhaltung bei der Berücksichtigung dieser Anlagekategorien ist nachvollziehbar. Noch weiter gehende Sicherheitsabschläge sind jedoch unhaltbar und im Gesetz nicht vorgesehen. An den positiven Entwicklungen an den Finanzmärkten müssen auch die Versicherten beteiligt werden. Deshalb ist eine substanzielle Erhöhung des Mindestzinssatzes für 2014 zwingend. Die von Seite der Arbeitnehmenden verwendeten Formeln ergeben einen Mindestzinssatz von 2,14 bzw. 2 Prozent. 1 Aufgrund des für 2013 viel zu tief angesetzten Mindestzinssatzes besteht erheblicher Nachholbedarf, weshalb der Mindestzinssatz auf mindestens 2,25 Prozent angehoben werden muss.
Für weitere Informationen: Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, Tel. 078/625.72.73