**Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, hat kein Verständnis für die Empfehlung der BVG-Kommission, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 1,5 Prozent zu belassen. Nachdem die Pensionskassen-Indices in den letzten Monaten deutlich gestiegen sind, kommt dieser Entscheid einem Kniefall gegenüber den Versicherungen gleich.*
Trotz tiefer Zinsen zeigen die gängigen BVG-Indizes nach oben.Die im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren Werte sind darauf zurückzuführen, dass die Aktienmärkte zugelegt haben und Immobilien weiterhin gute Erträge abwerfen. So hat der Pictet BVG-93 Index in der Zeitspanne von Ende Juli 2011 zu Ende Juli 2012 um fast 10 Prozent zugelegt. An diesen Erträgen sind auch die Arbeitnehmenden zu beteiligen. Travail.Suisse hat in der Sozialpartnerkonsultation eine Erhöhung auf 2 Prozent gefordert und damit der Ungewissheit um die Zukunft des Euro und die Unsicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen.
In den letzten Jahren ist der Mindestzinssatz kontinuierlich gesenkt worden. Heute befindet er sich auf einem historischen Tiefststand von 1,5 Prozent. Beim Mindestzins handelt es sich um eine kurzfristige Grösse, die an die jeweilige Entwicklung der Finanzmärkte angepasst werden kann. Angesichts der Erholung der Aktienmärkte und der guten Ertragslage der Immobilien muss der Mindestzins jetzt auch nach oben angepasst werden. Indem sie den Mindestzins auf 1,5 Prozent belassen will, trägt die BVG-Kommission einseitig den Interessen der Versicherungswirtschaft Rechnung.