Trotz volatilen Märkten sind die Pensionskassen-Indizes innert Jahresfrist deutlich gestiegen. Alle bisher angewandten Formeln zur Berechnung des Mindestzinssatzes zeigen in Richtung einer Erhöhung. Aus Rücksicht auf die unsicheren Perspektiven wegen der Eurokrise hat der Vorstand von Travail.Suisse an seiner heutigen Sitzung beschlossen, eine moderate Erhöhung auf 2 Prozent zu fordern.
Die Sozialpartner werden auch dieses Jahr zur Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge konsultiert. Die zweite Säule funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Entsprechend wichtig ist der „dritte Beitragszahler“, die Verzinsung des Altersguthabens. Mittels Mindestzinssatz wird eine minimale Verzinsung des Altersguthabens sichergestellt. Es wird so dafür gesorgt, dass die Anlagerisiken nicht allein den Versicherten aufgebürdet werden.
Erhöhung Mindestzins angebracht
Der Vorstand von Travail.Suisse zeigte sich anlässlich seiner heutigen Sitzung erfreut über die positive Entwicklung an den Finanzmärkten innert Jahresfrist: Trotz rekordtiefer Zinsen zeigen die gängigen BVG-Indizes nach oben. Die im Vergleich zum Vorjahr deutlich höheren Werte sind darauf zurückzuführen, dass die Aktienmärkte zugelegt haben und Immobilien weiterhin gute Erträge abwerfen. So hat der Pictet BVG-93 Index in der Zeitspanne von Ende Juli 2011 zu Ende Juli 2012 um fast 10 Prozent zugelegt. Die von den Arbeitnehmervertretern jeweils verwendete Formel legt eine Erhöhung des Mindestzinssatzes 2013 auf 2.5 Prozent nahe (2012: 1.5 Prozent)
Moderate Erhöhung aus Rücksicht auf unsichere Perspektiven
Gleichzeitig ist sich der Vorstand von Travail.Suisse der gegenwärtigen Unsicherheiten bewusst. Die Ungewissheit um die Zukunft des Euro stellt, in Kombination mit der damit verbundenen Unsicherheit zur wirtschaftlichen Entwicklung der nächsten zwölf Monate, eine extrem aussergewöhnliche Situation dar. Aus diesem Grund verlangt Travail.Suisse nicht die volle, von den Formeln angezeigte Erhöhung auf 2.5 Prozent. Die psychologisch wichtige Marke von 2 Prozent darf jedoch nicht unterschritten werden. Travail.Suisse fordert deshalb eine Erhöhung des Mindestzinses auf 2 Prozent.
Für Travail.Suisse ist jedoch klar, dass eine solche Zurückhaltung bei der Festlegung des Mindestzinses für das Jahr 2013 in den darauffolgenden Jahren berücksichtigt werden muss, insbesondere falls sich die Risiken rund um die Zukunft des Euro nicht realisieren.