Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, nimmt den heute vom Bundesrat gefällten Entscheid, den Mindestzins in der 2. Säule auf 1,5 Prozent zu senken, enttäuscht zur Kenntnis. Er hat sich damit einmal mehr über die Interessen der versicherten Arbeitnehmenden hinweggesetzt.
Travail.Suisse stützt sich bei der Berechnung des Mindestzinses auf eine Formel, welche von der Rendite von langlaufenden Obligationen ausgeht und andere Anlagen moderat berücksichtigt. Diese Berechnung hätte für 2012 einen Mindestzins von 2 bis 2.25 Prozent ergeben.
Für Travail.Suisse ist es nicht haltbar, dass der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge systematisch zu tief angesetzt wird. Es ist nicht fair, mit Verweis auf die unsichere künftige Lage einen Tiefzinsentscheid an den nächsten zu reihen, zumal in guten Jahren in der Vergangenheit der Mindestzins nicht oder zu wenig angehoben wurde. Der Bundesrat hat mit seinem heutigen Entscheid einseitig dem Druck der Versicherungsbranche nachgegeben und den Interessen der versicherten Arbeitnehmenden nicht Rechnung getragen.
Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule hat seine Berechtigung nur dann, wenn der Zins einen wesentlichen Beitrag zur Äufnung des Alterskapitals leistet. Wenn der Mindestzins, der auch die Funktion einer Benchmark hat, systematisch zu tief angesetzt wird, verliert die zweite Säule ihre Attraktivität und damit den politischen Rückhalt in der Bevölkerung.