Die Börse hat sich in den letzten Monaten erholt. Damit hat sich auch die finanzielle Situation der Pensionskassen etwas verbessert. Bei vielen Pensionskassen reicht dies jedoch nicht, um aus der Unterdeckung heraus zu kommen. Dafür braucht es mancherorts Sanierungsmassnahmen. Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, plädiert dafür, nicht zu dramatisieren, aber die Lage ernst zu nehmen. Im beiliegenden Positionspapier beurteilt Travail.Suisse verschiedene Massnahmen und macht Vorschläge für eine gerechte Verteilung der Sanierungslasten.
Die meisten Kassen stehen zwar auf solidem Fundament. Die Abhängigkeit der 2. Säule von den Finanzmärkten ist aber eine Tatsache. Finanzmarktkrisen können nicht spurlos an der 2. Säule vorbei gehen.
Sanierungsbedarf anerkennen, aber keine Sanierungen auf Vorrat
In der heutigen Situation den Sanierungsbedarf generell zu leugnen bringt nichts. Auch mit der Erholung der Börse werden manche Kassen Sanierungsmassnahmen ergreifen müssen oder haben dies schon getan. Die Lage ist je nach Kasse jedoch sehr unterschiedlich und muss genau analysiert werden. Die heutige Situation ist für Travail.Suisse ernst zu nehmen. Aber es darf auch nicht zu einer Überreaktion im Sinne von Sanierungen auf Vorrat kommen.
Gesetzliche Grundlagen vorhanden
Nach der Börsenkrise am Anfang dieses Jahrhunderts wurden die gesetzlichen Grundlagen für Sanierungsmassnahmen in der beruflichen Vorsorge geschaffen. Diese sind heute einem ersten Test ausgesetzt. Ausgehend von den gesetzlichen Bestimmungen beschreibt und beurteilt Travail.Suisse in einem Positionspapier mögliche Sanierungsmassnahmen und deren sinnvolle Kombination.
Keine einseitigen Lösungen und Schutz des BVG-Obligatoriums
Bei Sanierungen von Pensionskassen steht auch das Vertrauen in die 2. Säule auf dem Spiel. Einseitige Lösungen untergraben das Vertrauen grosser Teile der Bevölkerung und müssen vermieden werden. Im Vordergrund steht für Travail.Suisse deshalb eine gerechte Verteilung der Sanierungslasten unter Einbezug der Arbeitgeberseite. Bei Massnahmen, die die Arbeitnehmenden betreffen, muss das BVG-Obligatorium, das sozialpolitische Kernstück der 2. Säule, geschützt werden. Zudem darf eine Sanierung nicht in einigen wenigen Jahren erfolgen. Hier muss der gesetzliche Spielraum (10 Jahre) ausgenützt werden, damit die Massnahmen verkraftbar sind.