Travail.Suisse anerkennt, dass aufgrund der Entwicklung an den Finanzmärkten der heutige Mindestzins von 2.75 Prozent als zu hoch angesehen werden kann. Den Mindestzinssatz auf 2 Prozent oder sogar 1.75 Prozent zu senken, wäre aber völlig übertrieben und nicht gerechtfertigt. Für Travail.Suisse darf der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2009 nicht unter 2.25 Prozent gesenkt werden.