Travail.Suisse anerkennt, dass aufgrund der Entwicklung an den Finanzmärkten der heutige Mindestzins von 2.75 Prozent als zu hoch angesehen werden kann. Der Vorschlag von Bundesrat Couchepin, den Mindestzinssatz auf 2 Prozent oder sogar auf 1.75 Prozent zu senken, ist aber völlig überrissen und nicht gerechtfertigt. Für Travail.Suisse darf der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2009 nicht unter 2.5 Prozent gesenkt werden.
Die Haltung von Travail.Suisse ergibt sich aus folgenden Überlegungen:
– Zurückhaltung bei Erhöhungen: In den vergangenen Jahren hat der Bundesrat bei der Erhöhung des Mindestzinssatzes jeweils grosse Zurückhaltung gezeigt. Travail.Suisse erwartet deshalb vom Bundesrat die gleiche Zurückhaltung bei einer eventuellen Senkung des Mindestzinssatzes.
– Vertrauen in die 2. Säule nicht gefährden: Die Wiederholung einer überstürzten und massiven Senkung des Mindestzinssatzes, welche im Sommer 2002 bei grossen Teilen der Bevölkerung eine hohe Verunsicherung auslöste, ist aus Sicht von Travail.Suisse weder im Interesse des Bundesrates noch in jenem der Arbeitnehmenden.
– Unbefriedigende Überschussverteilungsregel bei Lebensversicherer: Die heute bei den Lebensversicherern vorgenommene Verteilung der Überschüsse zwischen der Altersvorsorge der Arbeitnehmenden und den Dividenden der Aktionäre (legal quote) ist unbefriedigend. Die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber den Aktionären können so nur mit einem hohen Mindestzins gesichert werden.
Jede übertriebene Senkung des Mindestzinses schwächt die Altersvorsorge der Arbeitnehmenden massiv und erhöht nur die Gewinne der Lebensversicherungen. Travail.Suisse lehnt deshalb eine Senkung des Mindestzinses unter 2.5 Prozent klar ab.