Dass der Bundesrat den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge von 2.5 nur auf 2.75 Prozent erhöht, ist mutlos und enttäuschend. Immerhin ist der Bundesrat mit der heutigen Erhöhung seiner grundsätzlichen Argumentation zur Flexibilisierung des Mindestzinses gefolgt. Andererseits wäre aufgrund der guten Ergebnisse der letzten zwei Jahre eine Erhöhung des Mindestzinses auf 3 Prozent angebracht gewesen.
Die Senkung des Mindestzinssatzes wurde jeweils mit der schlechten Ertragslage begründet. Wenn diese Argumentation glaubwürdig sein soll, muss eine gute Ertragslage auch eine Erhöhung des Mindestzinses zur Folge haben. Gemäss verschiedenen Umfragen haben die Pensionskassen im Jahr 2005 durchschnittlich eine Performance von 10 Prozent oder mehr und im Jahr 2006 von über 4 Prozent oder mehr erwirtschaftet. Deshalb hat Travail.Suisse in der Sozialpartnerkonsultation und in der BVG-Kommission für eine Erhöhung des Mindestzinses auf 3 Prozent plädiert.
Mit der heutigen Erhöhung des Mindestzinses auf 2.75 Prozent berücksichtigt der Bundesrat die guten Anlageergebnisse immerhin teilweise. Trotzdem ist Travail.Suisse enttäuscht, dass der Bundesrat nicht einen mutigeren Entscheid zugunsten der Arbeitnehmenden gefällt hat. Damit hat der Bundesrat eine weitere Gelegenheit verpasst, das Vertrauen in die berufliche Vorsorge zu stärken und damit die Voraussetzungen für deren weitere Entwicklung zu verbessern.