Travail.Suisse ist empört über den Entscheid des Bundesrates, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 2.5 Prozent zu belassen. Das ist ganz klar ein Entscheid gegen die Versicherten, welchen ihr Anteil am guten Ergebnis im Jahr 2005 vorenthalten wird. Sowohl der Entscheid selbst als auch dessen Begründung sind für Travail.Suisse inakzeptabel. Der Bundesrat hat eine weitere Chance vertan, das angeschlagene Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule zu stärken.
Die Senkung des Mindestzinssatzes wurde jeweils mit der schlechten Ertragslage des vorangehenden Jahres begründet. Gute Erträge sollten deshalb zu einer Erhöhung führen, damit die Versicherten einen angemessenen Anteil am Jahresergebnis der Pensionskassen erhalten. Im Jahr 2005 haben die Pensionskassen eine Performance von 10 Prozent und mehr erreicht. Für Travail.Suisse ist in dieser Situation die Erhöhung des Mindestzinses zwingend.
Quere Argumentation
Der Bundesrat erwähnt zwar das gute 2005, stützt sich für seinen Entscheid aber auf das schlechte erste halbe Jahr 2006. Das ist eine quere Argumentation. Wenn schon eine so kurzfristige Perspektive eingenommen wird, dann müsste der Bundesrat berücksichtigen, dass das erste Halbjahr vorbei ist und die Performance der Pensionskassen zum heutigen Tag bereits wieder klar im positiven Bereich liegt. Offenbar hat es der Bundesrat darauf angelegt, bei seinem Entscheid über den Mindestzins immer die schlechteste Performance der letzten Jahre zu berücksichtigen. So war die Flexibilität des Mindestzinses aber nicht gemeint.
Vertrauen in zweite Säule weiter geschwächt
Nachdem diverse Skandale die zweite Säule durchgeschüttelt haben, wären vertrauensbildende Massnahmen gefragt gewesen. Der Bundesrat hat heute eine Gelegenheit verpasst, das Vertrauen der Versicherten zu stärken. Das wird auch langfristige Folgen haben und beispielsweise die parlamentarische Debatte über die Anpassung des Umwandlungssatzes nicht vereinfachen.