Anfang Juni wird der Bundesrat definitiv über das Mindestrentenalter in der Beruflichen Vorsorge entscheiden. In der Vernehmlassung hat er vorgeschlagen, die vorzeitige Pensionierung ab 60 Jahren zuzulassen. Dagegen ist unter anderem der Arbeitgeberverband Sturm gelaufen. Aber nicht etwa, weil er diesen Anreiz zur vorzeitigen Pensionierung ablehnt, sondern weil die Arbeitgeber ein Rentenalter 55 verlangen. Angesichts der Forderung der Arbeitgeber nach einen AHV-Rentenalter 66 ist das nicht nur paradox, sondern verantwortungslos.