Vordergründig scheint die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt erfreulich. Auf den zweiten Blick sind die zunehmenden Disparitäten besorgniserregend. Der Bundesrat wird in den kommenden Tagen die Verordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz verabschieden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden fordert, dass die Arbeitnehmenden nicht noch einmal bestraft werden. Der minimal versicherte Verdienst darf nicht von 500 auf 800 Franken erhöht werden.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt scheint sich etwas zu entspannen, die Arbeitslosenquote ging im Februar auf 3.6 Prozent zurück.
Arbeitslosigkeit: Auf den ersten Blick erfreulich, auf den zweiten besorgniserregend
- Erfreulich: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen bleibt mit rund 22 Prozent der Erwerbslosen in etwa stabil. Besorgniserregend: Aktuell ist die Zahl der Aussteuerungen mit 3’100 Personen pro Monat bereits sehr hoch; mit der Einführung der 4. AVIG Revision werden rund 16’000 Erwerbslose auf einen Schlag ihre Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenleistungen verlieren.
- Erfreulich: Die Arbeitslosenquote ist im Februar 2011 auf 3.6 Prozent gesunken. Besorgniserregend: Nach wie vor haben alle lateinischen Kantone hohe Arbeitslosenquoten zwischen 4.6 (Wallis) und 6.8 Prozent (Genf).
- Erfreulich: Im Vergleich zum Februar 2010 ist die Jugendarbeitslosigkeit um 1.4 Prozent gesunken. Besorgniserregend: Die Arbeitslosenrate der über 50-Jährigen nahm im gleichen Zeitraum um nur 0.4 Prozent ab.
Keine Erhöhung des minimal versicherten Verdienstes
Der Bundesrat wird in den nächsten Tagen die Verordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz beschliessen. Darin vorgeschlagen ist eine weitere Verschärfung zulasten der Erwerbslosen: Der minimal versicherte Verdienst soll von 500 auf 800 Franken erhöht werden. Dies würde vielen Teilzeitarbeitenden mit kleinem Verdienst, vielen Tieflohnbezügern sowie Leuten mit bereits flexiblen und prekären Arbeitsverhältnissen den Zugang zu Arbeitslosenversicherungsleistungen gänzlich versperren. Travail.Suisse fordert, dass der Bundesrat die Mindestgrenze bei 500 Franken belässt.