Die Arbeitslosenquote ist im September um 0.1 Prozent auf 3.5 Prozent zurückgegangen. Demgegenüber verharrt die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Romandie und im Tessin auf hohen 5.1 Prozent. Zudem steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen weiter an. Die Einführung der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf den 1. April 2011 wird auf einen Schlag Tausende von Personen aussteuern. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert den neuen Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements auf, Übergangsfristen für die bereits erwerbslosen Personen einzuführen.
Tessin und Romandie: Arbeitslosenquote verharrt auf 5.1 Prozent
Kein Wunder haben das Tessin und die Westschweizer Kantone die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung abgelehnt. Deren Arbeitslosenquoten verharren auf durchschnittlich hohen 5.1 Prozent. Allen voran der Kanton Genf mit 6.8 Prozent, gefolgt von Neuenburg mit 6 Prozent, dem Kanton Waadt mit 5.3 Prozent, dem Jura mit 5 Prozent und dem Tessin mit 4.8 Prozent. In diesen wirtschaftlich gebeutelten Kantonen erhalten die Arbeitslosen zur Zeit 520 Taggelder. Diese regional sinnvolle Stützungsmassnahme soll per 1.April 2011 abgeschafft werden. Und damit auf einen Schlag Tausende von Arbeitslosen aussteuern.
Langzeitarbeitslosigkeit: weiter steigend
Die Langzeitarbeitslosigkeit steigt trotz verbesserter Wirtschaftslage weiter leicht an. Insgesamt sind rund ein Viertel – also 35’000 Personen – über ein Jahr arbeitslos. Im laufenden Jahr wurden bisher pro Monat durchschnittlich 2000 Personen ausgesteuert, rund 200 Personen mehr als im letzten Jahr. Per 1.April 2010 sollen mit der Reduktion der Taggelder bzw. der Erhöhung der Beitragszeit Tausende von Erwerbslosen ihren Anspruch auf Taggelder verlieren und ausgesteuert werden.
Schneider-Ammann: Übergangsfristen einführen für bisher Arbeitslose
Travail.Suisse fordert den neuen Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements auf, bei der Einführung der 4. AVIG-Revision eine Übergangsfrist einzuführen. Das bisherige Leistungsniveau soll für all jene Erwerbslosen weiter gelten, die vor dem 1. April 2011 arbeitslos gemeldet waren. Die bereits erwerbslosen Personen sollen ihre wohlerworbenen Rechte behalten können. Die Leistungen dürfen nur für die Personen gekürzt werden, welche nach dem 1. April 2011 erwerbslos werden. Dadurch kann eine volkswirtschaftlich schädliche Aussteuerungswelle vermieden werden.