Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation von 170’000 Arbeitnehmenden, erachtet die Inkraftsetzung des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf Anfang April 2011 als verfrüht. Es ist fraglich, ob sich der Arbeitsmarkt bis zu diesem Zeitpunkt in der ganzen Schweiz nachhaltig erholt hat.
Der Bundesrat hat heute entschieden, die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bereits auf Anfang April 2011 in Kraft zu setzen. Er vertritt die Meinung, damit seinem Versprechen, bei der Einführung des neuen Gesetzes auf die Wirtschaftslage Rücksicht zu nehmen, gerecht zu werden.
Travail.Suisse erachtet es indes als fraglich, ob sich der Arbeitsmarkt bis zu diesem Zeitpunkt spürbar erholt hat. Die Krise hat in einigen Landesteilen tiefe Spuren hinterlassen, und die Arbeitslosigkeit ist dort nach wie vor sehr hoch. Diese Situation hat sich auch im Resultat der Abstimmung über die 4. AVIG-Revision niedergeschlagen: Die ganze Westschweiz und das Tessin haben deutlich Nein gesagt zu den vorgesehenen Leistungskürzungen. Es wäre deshalb angezeigt gewesen, mit der Inkraftsetzung noch zuzuwarten, bis sich die Lage in der ganzen Schweiz nachhaltig verbessert hat.
Mit seinem heutigen Entscheid lässt der Bundesrat nicht nur viele von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen im Stich, sondern brüskiert auch die ganze lateinische Schweiz. Dort werden jetzt bei den Kantonen und Gemeinden die Kosten anfallen, die bei der Arbeitslosenversicherung gespart werden.