Mit dem heute gefällten Entscheid nutzt der Bundesrat seinen Spielraum bezüglich Beitragserhöhung in der Arbeitslosenversicherung voll aus. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden mit 170’000 Mitgliedern, ist dieses Vorgehen ganz klar die bessere Lösung als die 4. AVIG-Revision. Es bringt eine solide Finanzierung der Arbeitslosenversicherung und verzichtet auf unangebrachten Leistungsabbau.
Weil die kritische Schuldengrenze in der Arbeitslosenversicherung überschritten ist, hat der Bundesrat heute entschieden, auf Anfang 2011 die Beitragsätze um 0.5 Prozent zu erhöhen und das Solidaritätsprozent einzuführen. Dies im Fall einer Ablehnung der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes am 26. September 2010.
Solide Finanzierung der Arbeitslosenversicherung ohne Leistungsabbau
Diese zeitlich befristete Massnahme bedeutet eine solidere Finanzierung der Arbeitslosenversicherung als das mit der 4. Revision der Fall wäre. Damit wird gegen eine weitere Schuldenwirtschaft angetreten. Gleichzeitig bleibt das heutige Leistungsniveau für die Erwerbslosen erhalten.
Beitragserhöhung hat keine negativen Effekte auf Konjunktur
Die Beitragserhöhungen wirken sich auf die Konjunktur nicht negativ aus. Im Vergleich zur 4. AVIG-Revision werden die Beitragssätze vorübergehend um 0.3 Prozent – rund 690 Millionen Franken – mehr erhöht als in der 4. Revision vorgesehen. Dabei wird das heutige Leistungsniveau vollumfänglich beibehalten und nicht, wie in der 4. Revision beabsichtigt, um 630 Millionen zusammengestrichen. Leistungskürzungen bei den Erwerbslosen wirken sich auf die Konjunktur ungünstiger aus als Beitragserhöhungen. Haben die Erwerbslosen weniger Geld zur Verfügung, verringert das den privaten Konsum stärker und unmittelbarer als eine Beitragserhöhung bei den Arbeitgebern und Erwerbstätigen. Und es ist der robuste private Konsum, der uns über die Krise hinwegretten wird und essenziell ist für die wirtschaftliche Erholung.
Nein zur 4. Revision eröffnet Möglichkeit für gerechtere und gescheitere Revision
Eine Ablehnung der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes eröffnet eine neue Möglichkeit, eine gerechtere und gescheitere Revision mit weniger Leistungsabbau sowie einer seriöse Schuldensanierung zu machen.