Parlament entscheidet AHV-Renten an Teuerung anzupassen
Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat beschlossen, die Kaufkraft der AHV-Renten zu erhalten, in dem diese der Teuerung angepasst werden sollen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist sehr erfreut über den Entscheid. Das deutliche Signal kann der Bundesrat bei seinem Entscheid im Oktober nicht ausblenden.
Die stark gestiegene Teuerung bringt den Arbeitnehmenden und Rentenbeziehenden Probleme bei der Kaufkraft ihrer Löhne und Renten. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass nach dem Nationalrat auch der Ständerat diese Probleme aufnimmt und den „vollumfänglichen“ Teuerungsausgleich auf den AHV-Renten beschlossen hat (inkl. IV-, EL- Renten und Überbrückungsleistungen). Der Bundesrat muss jetzt alles unternehmen, dass die in der Motion geforderte ausserordentliche Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung per 1. Januar 2023 gelingt. Schnelle Entscheide sind für die Rentenbeziehenden wichtig. «In dieser ausserordentlichen Situation ist es richtig und wichtig die Renten der Teuerung anzupassen. Damit sich die Wirkung zur richtigen Zeit entfalten kann, ist die Umsetzung per 2023 entscheidend», unterstreicht Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich.
Travail.Suisse erachtet den AHV-Mischindex, der die Renten automatisch an die Teuerung und die Lohnentwicklung anpasst, weiterhin als gutes Instrument. Bei einer hohen Teuerung wie in diesem Jahr vermag der Mechanismus des AHV-Mischindex diese allerdings nicht aufzufangen, die Renten würden stark an Kaufkraft verlieren. Dank dem Entscheid des Parlamentes spielen die Unklarheiten wegen den Daten zur Nominallohnentwicklung für 2023 keine Rolle und es besteht Zeit diese zu klären.
Das Parlament hat seine Verantwortung wahrgenommen. Travail.Suisse appelliert an die Stiftungsräte der Pensionskassen dies auch zu tun und alles zu unternehmen, um die BVG-Renten nach Möglichkeiten ebenfalls an die Teuerung anzupassen.