Der Kaufmännische Verband und Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, setzen sich für ein Ja zur AHV-Steuerreform am 19. Mai 2019 ein. Auch die Arbeitnehmenden profitieren vom Kompromiss, denn nur ein Ja kann die AHV vor einer Überschuldung bewahren.
Am 19. Mai 2019 entscheiden die Stimmberechtigten in der Schweiz, ob sie die AHV-Steuervorlage wollen oder nicht. Aus Sicht der Arbeitnehmenden in der Schweiz ist klar: Ein Ja zum Kompromiss bringt wesentlich mehr Vorteile.
Ja zu mehr Steuergerechtigkeit
Gewisse Firmen haben in der Schweiz einen besseren Status als andere – etwa Holding- oder Domizilgesellschaften oder gemischte Gesellschaften. Sie müssen in Kantonen und Gemeinden weniger Gewinn- und Kapitalsteuer bezahlen als andere Firmen. Dieser Sonderstatus gilt seit 1998 (USR I) und hat den internationalen Steuerwettbewerb auf ungesunde Art und Weise angeheizt. Insbesondere nach der Finanzkrise vom 2008 geriet diese Steuerpraxis immer stärker unter Beschuss – unter anderem durch die Androhung der OECD, die Schweiz auf die schwarze Liste der schädlichen Steuerpraxen aufzunehmen. Mit der Unternehmenssteuerreform III startete man 2017 einen Versuch, die Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abzuschaffen. Doch die Vorlage war zu wenig ausgewogen, ihr fehlte eine soziale Kompensation der Steuerausfälle. Die AHV-Steuervorlage beseitigt die international geächteten Steuerprivilegien, bietet aber weiterhin attraktive Rahmenbedingungen in der Schweiz. Weiter profitieren die Arbeitnehmenden von den Zuschüssen der AHV und den Umsetzungsmassnahmen in den Kantonen. Natürlich muss die Vorlage massvoll umgesetzt werden. Das heisst, die Unternehmenssteuern dürfen nicht so weit gesenkt werden, dass die Arbeitnehmenden benachteiligt werden – wie etwa in Luzern, wo Lehrpersonen als Sparmassnahme eine Woche „Zwangsurlaub“ beziehen mussten. Im Gegenteil, durch die kantonale Umsetzung sollen Erwerbsanreize für Fachkräfte gesetzt werden. Vor allem in die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie könnte massiv investiert werden, um so das brachliegende Potenzial der Frauen auszuschöpfen. Klar ist: Ohne die AHV-Steuervorlage wird der Steuerwettbewerb unter den Kantonen noch stärker angeheizt und davon profitiert schlussendlich niemand.
Ja zur sozialen Kompensation über die AHV
Die Abschaffung der Steuerprivilegien wird aber vor allem durch die AHV-Zusatzfinanzierung abgefedert. Was die Abschaffung der Steuerprivilegien kostet, soll der AHV als Zusatzfinanzierung zugeführt werden. Das entspricht mehr als zwei Milliarden Franken, welche die AHV dringend benötigt. Im Jahr 2017 wurde die letzte AHV-Revision abgelehnt, womit die Sanierung der AHV noch dringender geworden ist. Die Beiträge an die AHV werden durch drei Massnahmen generiert: Erstens soll der AHV-Beitragssatz um 0.3% erhöht werden – je 0.15% bezahlen Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Zweitens soll neu das gesamte Demografieprozent der Mehrwertsteuer direkt an die AHV gehen und drittens soll der Bundesbeitrag an die AHV erhöht werden. Damit kann durch das Vermögen im AHV-Fonds auch weiterhin in guten Anlagejahren ein substantieller Beitrag erwirtschaftet werden.
Es ist klar, dass mit einem Ja zur AHV-Steuervorlage nicht alle Probleme der AHV gelöst werden. Die nächste Reform ist bereits in Vernehmlassung (AHV21). Aber mit einem Ja am 19. Mai könnte die in AHV21 vorgeschlagene Mehrwertsteuererhöhung von 1,5% auf 0,7% gesenkt werden – was wiederum allen und damit auch den Arbeitnehmenden zu Gute kommen würde.
Für weitere Informationen:
Daniel Jositsch, Ständerat und Präsident Kaufmännischer Verband, Mobile: 079 503 06 17
Adrian Wüthrich, Nationalrat und Präsident Travail.Suisse, Mobile: 079 287 04 93
Carole Furrer, Vizepräsidentin Travail.Suisse und Präsidentin SCIV, Mobile: 079 524 66 74