Der grösste Pluspunkt des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) besteht darin, dass die zwei Milliarden an Steuerausfällen, welche die Reform mit sich bringt, kompensiert werden. Mit Blick auf die AHV ist ein Ja sinnvoll – aufgrund wachsender Defizite und der Tatsache, dass alle davon profitieren. Negativ ist die massive Senkung der Unternehmenssteuern in mehreren Kantonen, hier sind jedoch kantonale Lösungen anzustreben. Wichtig ist auch, diese Reform unter Dach und Fach zu bringen, bevor die Schweiz auf die Schwarze Liste der Steueroasen kommt, da dies der Beschäftigung schaden würde. Aus diesen Gründen befürwortet die Mehrheit des Vorstands von Travail.Suisse die STAF-Vorlage.
Kantonale Steuerregimes, die multinationale Unternehmen bevorzugen, werden international nicht mehr akzeptiert. Travail.Suisse hat sich stets für deren Abschaffung eingesetzt. Mit der gewählten Strategie zur Umsetzung wurde leider darauf verzichtet, einen gesamtschweizerischen Mindestsatz für Unternehmenssteuern festzulegen, was kantonalen Steuersenkungen Vorschub leistet. Die Unternehmenssteuerreform (USR) III hätte Steuerausfälle von 1,3 Milliarden Franken für den Bund und schätzungsweise Ausfälle in Milliardenhöhe für die Kantone mit sich gebracht – ohne jeglichen sozialen Ausgleich! Travail.Suisse unterstützte das Referendum und engagierte sich mit einer Kampagne. Im Februar 2017 verwarf das Volk die USR III mit 59,1 % der Stimmen. Die nächste Vorlage des Bundesrats (Steuervorlage 17) sah einen sozialen Ausgleich in Form einer Anhebung der Mindesthöhe für die Familienzulagen um 30 Franken vor. Für Travail.Suisse war dies klar zu wenig. Die SV 17 wurde vom Parlament korrigiert, hauptsächlich bei der Kompensation der Steuerausfälle.
Mit der aktuellen Vorlage (STAF) werden die Steuerausfälle von zwei Milliarden für die AHV folgendermassen kompensiert:
• 1,2 Mrd.: Erhöhung des Beitragssatzes von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden um je 0,15%
• 0,5 Mrd.: bereits erhobener Anteil der Mehrwertsteuer, der bisher in die Bundeskasse fliesst
• 0,4 Mrd.: Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV
Der soziale Ausgleich über die AHV bietet den Vorteil, dass er die gesamte Bevölkerung berücksichtigt und die AHV gestärkt wird. Die Defizite können so für viele Jahre hinausgeschoben werden (rund 40% der Ausbuchtung in der Bevölkerungspyramide). Zwar ist die Gegenfinanzierung der Wirtschaft bescheiden, und die Arbeitnehmenden leisten durch die Erhöhung des AHV-Beitrags ebenfalls einen Beitrag, der aber dadurch relativiert wird, dass auch die Selbständigerwerbenden Beiträge entrichten und Grossverdiener wesentlich mehr Gelder einzahlen als AHV-Renten beziehen, während die grosse Mehrheit (93%) der Bevölkerung mehr Rente bezieht als Beiträge zahlt.
Wichtige Korrekturen an der USR III
Der Erfolg des Referendums gegen die USR III war somit nicht vergeblich. Vielmehr korrigiert die STAF mehrere zentrale Punkte, die das Volk zur Ablehnung der USR III veranlasst hatten. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:
• Die Steuerausfälle von zwei Milliarden Franken werden für die AHV kompensiert (USR III: keinerlei Ausgleich!)
• Der Abzug für Eigenfinanzierung von Konzernen, ein besonders umstrittenes Element der USR III, wird auf Bundesebene gestrichen. Dieser kann kantonal eingeführt werden, aber nur unter strengen Auflagen (nur ZH mit einem Satz von 18% könnte einen solchen einführen).
• Die Kantone haben mehrheitlich einen Plan zur Umsetzung vorgelegt, und die Gemeinden erhalten einen Teil der Anhebung der direkten Bundessteuer. Kantone, die ihre Steuersätze stark reduzieren, haben soziale Ausgleichsmassnahmen vorgesehen, die zum Teil durch die Wirtschaft gegenfinanziert werden. Diese Kantone nutzen die neuen steuerlichen Instrumente im Allgemeinen mit Mass oder gar nicht.
• Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf mindestens 50% in den Kantonen (gewisse Kantone sind noch darunter) und auf 70% beim Bund.
• Insgesamt darf die Steuerentlastung höchstens 70% betragen (USR III: 80%). Der Bundesanteil der Steuern von 8,5% ist nicht betroffen.
• Das Kapitaleinageprinzip, das in der USR III auf heftigen Widerstand stiess, wurde teilweise korrigiert: Börsenkotierte Unternehmen können nur steuerfreie Rückzahlungen von Kapitaleinlagereserven an Aktionäre tätigen, wenn sie steuerbare Dividenden in gleicher Höhe ausschütten.
Viel zu tiefe kantonale Steuern
Das Hauptproblem, das nach wie vor besteht, sind die stark rückläufigen kantonalen Steuersätze. Diese werden im gesamtschweizerischen Durchschnitt von 18% auf 14% sinken. Doch angesichts der kantonalen Steuerautonomie hatte die Lösung, einen landesweiten Mindeststeuersatz von 16% einzuführen, nie die geringste Chance. Deshalb muss nun in Kantonen mit zu starken Steuersenkungen oder unzureichendem sozialem Ausgleich der Weg der kantonalen Initiative oder des kantonalen Referendums beschritten werden. Trotz STAF ist weiterhin eine Steuerpolitik möglich, die anderen Staaten und namentlich Entwicklungsländern schadet, da nach wie vor gewisse Steuertricks möglich sind. Deshalb muss sich die Schweiz stärker im Projekt BEPS (Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) der OECD engagieren.
Riskantes Referendum
Anders als bei der USR III würde eine Ablehnung der STAF im Rahmen einer Volksabstimmung nicht zu einer Verbesserung der Vorlage auf Bundesebene führen und gleichzeitig Risiken bergen. Die Ankündigung gegenüber der Schweiz, dass sie ihre kantonalen Steuerregimes bis spätestens 2019 abschaffen muss oder auf eine Schwarze Liste gesetzt wird, könnte dazu führen, dass eine Mitte-Rechts-Mehrheit die Sonderregimes ohne Ausgleich aufhebt, weil es an Konsens und Zeit fehlt. Solche Unsicherheiten wären dem Investitionsklima und der Beschäftigung abträglich.
Ein Ja der Vernunft für die STAF
Aus den dargelegten Gründen hat Travail.Suisse entscheiden, das Referendum gegen die STAF nicht zu unterstützen. Das Ja zur STAF ist ein kritisches Ja der Vernunft. Falls die STAF zu einem einschneidenden Abbau im Service public in den Kantonen führt, muss nicht auf Bundesebene gehandelt werden, sondern in den Kantonen, die ihre Unternehmenssteuern massiv gesenkt haben.