Die AHV muss trotz demografischem Druck solide finanziert bleiben und gleichzeitig die Existenzsicherung im Alter besser wahrnehmen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert im Rahmen von AHV21 zwischen 1 und 1.5 Baby-Boomer Mehrwertsteuerprozente für die AHV. Gleichzeitig soll die AHV-Rentenformel zugunsten bescheidener Einkommen angepasst werden. Als ergänzende Finanzierungsquelle schlägt Travail.Suisse vor, einen Solidaritätsbeitrag sehr wohlhabender Rentner/-innen zu prüfen. Die Rentenaltererhöhung für Frauen lehnt Travail.Suisse ab.
Nur weil mehr Arbeitnehmende ins Rentenalter kommen und die Lebenserwartung steigt, brauchen die Leute nicht weniger Geld zum Leben. Für Travail.Suisse ist klar, dass die Lebensqualität der Bevölkerung im Zentrum stehen muss. Die Lebensqualität wird über eine Zusatzfinanzierung viel weniger beeinträchtigt als über eine Rentenaltererhöhungen oder über Rentenkürzungen. Travail.Suisse legt bei der Vernehmlassung zu AHV21 deshalb das Hauptaugenmerk auf eine solide Zusatzfinanzierung. Dafür braucht es die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 bis 1.5 Prozentpunkte – je nach Beitrag der Steuervorlage an die AHV. Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen ist hingegen keine Option, war sie doch einer der wichtigsten Gründe für die Ablehnung der Altersvorsorge 2020.
Bessere Rentenformel für bescheidene Einkommen
Weil sich AHV21 nicht auf die Finanzierung beschränkt, sondern auch Massnahmen auf der Leistungsseite will, plädiert Travail.Suisse für eine zielgerichtete Erhöhung der AHV-Rente bei bescheidenen Einkommen. Die AHV kann heute keine Existenzsicherung mehr garantieren, die Ergänzungsleistungen sind ebenfalls unter Druck. „Vor diesem Hintergrund fordern wir eine Änderung der Rentenformel, mit der die AHV-Renten der tiefen Einkommen anhoben werden“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. „Das Modell, das der Bundesrat als Kompensation zur Erhöhung des Frauenreferenzalters vorschlägt, soll für alle AHV-Rentnerinnen und Rentner und ohne eine Rentenaltererhöhung bei den Frauen angewendet werden“, sagt Wüthrich. Damit wäre auch bescheidenen Einkommensklassen geholfen, die kein Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben. Anders als beim in der letzten Reform abgelehnten AHV-Zuschlag wird die Maximalrente nicht angehoben. Der Kritik der Giesskanne kann so mit einer zielgerichteten Stärkung der Existenzsicherung begegnet werden. Das neue Modell könnte entweder nur für Neu-AHV-Rentner/-innen oder auch für laufende Renten eingeführt werden. Je nachdem entstünden Zusatzkosten zwischen rund 600 Mio. und 1.5 Mrd. Franken im Jahr 2030.
Solidaritätsbeitrag von sehr wohlhabenden Rentner/-innen prüfen
In Zeiten von finanziellem Zusatzbedarf ist es sinnvoll, die Finanzierung auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Die AHV lebt von der Solidarität – zwischen den Generationen und innerhalb der Generationen. Die wirtschaftliche Situation von Rentner/-innen ist sehr unterschiedlich. Während rund ein Achtel Ergänzungsleistungen für die Existenzsicherung beziehen muss, gibt es auch sehr wohlhabende Rentner/-innen. „Wir fordern, dass ein solcher Solidaritätsbeitrag gemäss Vorbild der Arbeitslosenversicherung seriös geprüft wird“, sagt Wüthrich. Für Travail.Suisse steht ein Modell, das an einem sehr hohen steuerrechtlichen Reinvermögen anknüpft und damit nur eine Minderheit von sehr wohlhabenden Rentner/-innen betrifft, im Vordergrund. Würde ein Solidaritätsbeitrag in einem ähnlichen Ausmass wie bei der Arbeitslosenversicherung zu den Einnahmen beitragen, so könnte die AHV rund 1.5 Mrd. Franken zusätzlich einnehmen. Mit diesem Geld könnte direkt eine neue Rentenformel finanziert werden, womit eine direkte Solidarität zwischen sehr wohlhabenden Rentner/-innen und solchen mit bescheidenen Einkommen entstehen könnte.