Die neuen Finanzierungsperspektiven zeigen es: Die AHV ist gesund und auf solidem Fundament. Und sie zeigen auch, dass selbst der Bund bisher Schwarzmalerei betrieb. Die möglicherweise in 15 bis 20 Jahren benötigten Mittel sind moderat, volkswirtschaftlich unbedenklich und tangieren die Lebensqualität der Bevölkerung nicht. Die Finanzierung der AHV ohne Leistungsabbau ist also eine tragbare Aufgabe. Weil die Zahl der Erwerbstätigen in der Schweiz nicht sinkt, ist der Mehrbedarf sogar nur vorübergehender Natur.
Die demografische Entwicklung führt zu steigenden Ausgaben der Altersvorsorge. Das ist nichts Neues, sondern seit 60 Jahren der Fall. Trotzdem ist die AHV bis heute finanziell sehr solid. Dies anerkennt nun auch der Bundesrat und das Bundesamt für Sozialversicherungen.
Falls der demografische Übergangseffekt mittelfristig zu Defiziten führt, muss dies mit einer befristeten Zusatzfinanzierung ausgeglichen werden. Die Leistungen der AHV sind so tief, dass sie nicht gekürzt werden können. Zudem brauchen die Menschen nicht weniger Geld, nur weil sie älter werden. Es geht nicht an, dass für den Ausgleich vorübergehender Defizite Leistungen dauerhaft gekürzt werden. Die allenfalls notwendigen zusätzlichen Mittel tangieren die Lebensqualität der Bevölkerung viel weniger als ein Kahlschlag bei den Leistungen.
Die echte Herausforderung durch die demografische Entwicklung ist, dass die Unterschiede bei den älteren Arbeitnehmenden punkto Gesundheit, Ausbildung und Lebenserwartung immer grösser werden. Dieser Entwicklung muss beim Rentenalter und bei der Rentenhöhe Rechnung getragen werden. Damit die Akzeptanz der AHV erhalten bleibt, müssen auch Arbeitnehmende mit bescheidenen Einkommen ihren Lebensabend in Würde verbringen können. Der Bundesrat tut also gut daran, in der nächsten Revision realitätsnahe Massnahmen zu präsentieren. Dass Leistungsabbau à tout prix in die Blockade führt, hat sich in der Vergangenheit zur Genüge gezeigt.